Wären Sie auch für ein Babybegrüßungsgeld, für Bürger aus Bayern von denen mindestens eines der Elternteile die Deutsche Staatsbürgerschaft haben muss?
Sehr geehrte:r R. F.,
So wie ich Ihre Frage verstehe, glauben Sie, dass es einen bayernweiten Bedarf gibt, für eine Art Babybegrüßungsgeld. Abgesehen davon, dass mehr Geld immer besser ist als weniger, weiß ich aufgrund meiner Erfahrung aus vielen Gesprächen mit jungen Eltern und mit Verbänden und Fachexpert:innen, dass ein zusätzliches Babybegrüßungsgeld z.B. für eine Erstausstattung, den meisten Menschen weniger bringt und weniger wichtig ist als z.B. die Frage, wie hoch das Elterngeld oder das regelmäßige Kindergeld ist bzw. ob es gute und nahegelegene Krippen gibt in der Region und was diese kosten. Deswegen meine ich: was auf den ersten Blick gut klingt, z.B. das schöne Wort "Babybegrüßungsgeld", ist nicht unbedingt die beste Lösung für die Probleme junger Eltern.
Familien mit Kindern werden zudem bereits umfangreich unterstützt, das ist Ihnen sicherlich bekannt: Das Familienportal des Bundes führt neben Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftsleistungen auch Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Steuerentlastungen, Wohngeld, Bildung und Teilhabe und weitere Leistungen auf. Dazu gibt es noch eine Art Babybegrüßungsgeld bei verschiedenen Krankenkassen, und auch in einzelnen Gemeinden zusätzliche Geschenke zur Geburt (bei uns z.B. u.a. Strampler und Rauchmelder für das Kinderzimmer).
Die Frage ist, welches Ziel wird mit einer pauschalen zusätzlichen Leistung namens "Babybegrüßungsgeld" für junge Eltern erreicht? Wer schon ein Kind hat, braucht für die Erstausstattung des zweiten Kindes wahrscheinlich weniger Geld. Wachsen Kinder mit einem zusätzlichen Babybegrüßungsgeld besser auf als ohne? Oder ist es eine Art Belohnung für die Eltern? Wie kann man Mitnahmeeffekte vermeiden, sollte es Einkommensgrenzen geben oder nicht? Und wo wird an anderer Stelle gespart, um das Babybegrüßungsgeld finanzieren zu können?
Das bayerische Familiengeld, dass inzwischen ja wieder abgeschafft wurde, haben Familien mit sehr hohem Einkommen bekommen genauso wie Familien mit einem durchschnittlichen oder geringen Einkommen. Wie sollte es Ihrer Meinung nach bei einem Babybegrüßungsgeld sein? Da würde mich Ihre Meinung interessieren.
Zum Schluss noch ein Hinweis: viele staatliche Leistungen werden an die Steuerpflicht geknüpft, also wer z.B. eine Arbeitsstelle hat, für sich selbst sorgen kann und Steuern zahlt, bekommt Leistungen wie Kindergeld als zusätzliche Hilfe. Anders ist es, wenn eine Frau oder eine Familie staatliche Unterstützung bekommt: Das Bürgergeld/ die Grundsicherung wird um das Kindergeld gekürzt, diese Familien bekommen faktisch kein Kindergeld. Ist das gerecht? Gerade Alleinerziehende haben oft viele finanzielle Probleme, weil sie nicht oder nicht in Vollzeit arbeiten können.
Ihre Frage ist kurz und ohne weitere Informationen nicht so leicht zu beantworten Außer in folgendem Punkt: ich halte es für sinnvoll, dass staatliche Leistungen an Kriterien wie Steuerzahlen und Wohnort geknüpft sind, denn die Leistungen werden ja aus dem Steueraufkommen für die Menschen, die hier wohnen, finanziert. Weitere Kriterien, z.B. die Staatsbürgerschaft, machen es nur komplizierter und bürokratischer und sind rechtlich ggf. gar nicht zulässig.
Wenn ich noch ein Bespiel bringen darf, dass in eine ähnliche Richting geht: Wir haben im Landtag immer wieder Petitionen von deutschen Staatsbürger:innen, die seit vielen Jahren im Ausland leben und dort Rente aus Deutschland beziehen möchten. Das ist in einigen Fällen möglich, in anderen nicht. Nur mal eine Frage an sie: wenn bayerische Bürger:innen im Ausland leben, sollten sie dann auch das Babybegrüßungsgeld bekommen?
Wir können uns gerne mal auf einen Kaffee treffen und darüber reden.
Mit sonnigen Grüßen,
Kerstin Celina
