Frage an Kerstin Griese bezüglich Finanzen

Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Heribert K. •

Frage an Kerstin Griese von Heribert K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Griese,

in einer Expertise der Friedrich Ebert Stiftung aus dem Jahre 2011 wurde verbreitet, dass die Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro einen Fiskal- Effekt von rund 7,1 Mrd Euro hätte, wobei in diesem Betrag zusätzliche Steuereinnahmen von 2,7 Mrd Euro enthalten seien. Der Rest verteile sich auf reduzierte staatliche Transferleistungen und zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge. In anderen Veröffentlichungen wurden die Steuermehreinnahmen auf ca. 1 Mrd. Euro beziffert (FAZ, WiWo etc.). Fakt ist, dass bei einem Bruttogehalt von 987 € in der Lohn-Steuerklasse 1 bereits 0,25 € Lohnsteuer anfällt. Bei einer 40 Std.-Woche würde dieses einem "fikiven" Stundenlohn von 5,71 Euro entsprechen. Bei Ansatz des Mindestlohns von derzeit 8,50 Euro und 40 Std.-Woche beträgt der Bruttolohn 1.472,20 Euro und löst in der Steuerklasse 1 eine Lohnsteuer von 79,41 Euro aus. Mich interssiert, ob es aus dem Finanzministerium aktuelle Daten gibt, in welchem Umfang der Mindestlohn zu Steuermehreinnahmen führt und wie sich die beabsichtigte Anhebung des Mindestlohns in 2017 steuerplanerisch bei Herrn Schäuble auswirkt. Können Sie mir bei dieser Frage weiterhelfen?

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Karsch

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Karsch,

der Mindestlohn ist eine wichtige untere Haltelinie für den Arbeitsmarkt. Nach anfänglicher Skepsis gibt es keine Stimmen mehr, die das Mindestlohngesetz anzweifeln. Die Einführung des Mindestlohns hat entgegen vieler Vorhersagen nicht zu Entlassungen geführt und ermöglicht eine Verbesserung der Löhne für fast fünf Millionen Menschen. Im jüngsten Bericht des Instituts für Arbeitsmarktforschung (IAB) wird festgestellt: „Zu mindestlohnbedingten Entlassungen kam es […] nur selten.“
Die Mindestlohn-Kommission hat zum 1. Januar 2017 den Mindestlohn auf 8,84 Euro angehoben. Eine Aufstellung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die Steuermehreinnahmen aufgrund einer Mindestlohnvergütung ausweist, ist mir nicht bekannt. Wenn Sie das Bundesministerium der Finanzen direkt anschreiben wollen, können Sie sich an folgende Mailadresse wenden: buergerreferat(at)bmf.bund.de.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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