Wie positionieren Sie sich zur EU-Chatkontrolle, und setzen Sie sich in Ihrer Fraktion strikt gegen anlasslose Scans sowie für den Erhalt sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ein?
Sehr geehrte Frau Griese,
als Bürger aus Ratingen und Vater liegt mir der Kinderschutz extrem am Herzen. Die geplante EU-CSA-Verordnung (Chatkontrolle) sorgt mich jedoch zutiefst: Die anlasslose Durchsuchung privater Nachrichten (Client-Side-Scanning) und das Schwächen von Verschlüsselungen stellen Bürger unter Generalverdacht und untergraben das digitale Briefgeheimnis.
Verantwortungsvolle Politik muss Kinderschutz und Grundrechte vereinbaren. Da im EU-Rat Enthaltungen bei qualifizierter Mehrheit wie Gegenstimmen wirken, hat die deutsche Position hohes Gewicht.
Meine Fragen:
Welche Weisung erteilt die Bundesregierung nach Ihrem Kenntnisstand der Ständigen Vertretung in Brüssel (Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung)?
Setzen Sie sich persönlich dafür ein, dass Deutschland jedem Entwurf mit anlasslosen Scans strikt widerspricht?
Über eine Rückmeldung freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
Lars B.
Sehr geehrter Herr B.,
ich bin der festen Überzeugung, dass Kinderpornografie und Kindesmissbrauch im Internet noch konsequenter bekämpft werden müssen. Die sozialdemokratischen Abgeordneten im federführenden Europäischen Parlament haben dazu im März gemeinsam mit der EVP und den Liberalen einen Kompromiss gefunden, der sowohl die Kinder als auch die Vertraulichkeit der Kommunikation und die Privatsphäre der Nutzenden schützt. Für mich – und das hat auch Justizministerin Stefanie Hubig deutlich gemacht – gilt: Es darf keine staatlich verordnete Chatkontrolle geben. „In einem Rechtsstaat heiligt der Zweck niemals alle Mittel. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger müssen auch im digitalen Raum gewahrt bleiben“, betonte die Justizministerin. Dies ist auch meine Überzeugung, und gleichzeitig engagiere ich mich für mehr Kinderschutz.
Den aus Brüssel eintreffenden Nachrichten entnehme ich, dass sich die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten heute auf eine Übergangslösung bis April 2028 geeinigt haben. Zuvor hatte bereits das EU-Parlament für diese Übergangslösung gestimmt. Danach sollen Messengerdienste Nachrichten wieder freiwillig automatisiert nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs durchsuchen dürfen, um verdächtige Inhalte an die Behörden melden zu können.
Zugleich hatte das Parlament Einschränkungen beim Scannen verschlüsselter Nachrichten gefordert, denen die Mitgliedstaaten nun offenbar zustimmen wollen. Anders als ursprünglich vorgesehen, soll insbesondere das sogenannte „Client-Side Scanning“ ausgeschlossen werden. Bei diesem Verfahren überprüft eine Software auf dem Smartphone oder Computer den Inhalt von Nachrichten, Fotos und Videos bereits vor der Verschlüsselung und dem Versand.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese
