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Warum haben Sie für die GKV Reform gestimmt?

Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Patrick S. •

Warum haben Sie für die GKV Reform gestimmt?

Frau Griese, Sie haben für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gestimmt.

Die Reform belastet normale Bürger, Arbeitnehmer und Familien spürbar: höhere Zuzahlungen bei Medikamenten (von 5–10 auf 7,50–15 Euro), Streichung der Homöopathie-Erstattung, Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sowie drohende Wartezeiten und schlechtere Versorgung durch Ausgabenbremsen bei Praxen und Kliniken. Gleichzeitig wird der Bundes-Steuerzuschuss gekürzt.

Warum hat die SPD einem Sparpaket zugestimmt, das primär bei Versicherten und Leistungserbringern kürzt, statt echter Strukturreformen (deutlich höherer Steuerzuschuss, Bürgerversicherungselemente)? Ist das noch solidarisches und familienfreundliches Handeln?

Kerstin Griese MdB
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

ich habe dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zugestimmt, weil ohne Gegenmaßnahmen ein erhebliches Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung gedroht hätte. Die Folge wären weiter steigende Zusatzbeiträge gewesen – und damit eine zusätzliche Belastung für Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeber. Das wollten wir verhindern.

Mir ist wichtig: Dieses Gesetz ist kein Wunschgesetz, sondern ein Spargesetz und ausdrücklich nur eine Übergangslösung. Gleichzeitig müssen die notwendigen Strukturreformen im Gesundheitswesen konsequent vorangebracht werden – etwa bei Krankenhäusern, Notfallversorgung, Primärversorgung, Apotheken und Digitalisierung. Nur so kann unser Gesundheitssystem langfristig besser und bezahlbar werden.

Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD deutliche Verbesserungen durchgesetzt. So konnten wir verhindern, dass die Belastungen einseitig bei Patientinnen und Patienten landen. Die ursprünglich vorgesehene Dynamisierung der Zuzahlungen wurde gestrichen; es bleibt bei einem einmaligen Anstieg. Kürzungen beim Krankengeld, Karenztage oder eine Praxisgebühr haben wir verhindert.

Gerade bei Familien konnten wir Verschlechterungen abmildern: Ehepartnerinnen und Ehepartner bleiben weiterhin beitragsfrei familienversichert, wenn Kinder bis zwölf Jahre im Haushalt leben; ursprünglich lag die Grenze bei sieben Jahren. Auch der vorgesehene Beitragszuschlag wurde bereits von 3,5 auf 2,5 Prozent reduziert.

Zugleich ist die bisherige Ausgestaltung der beitragsfreien Mitversicherung nicht frei von Problemen. In der Praxis sind mitversicherte Erwachsene überwiegend Frauen, während der hauptversicherte Partner häufig weiterhin der Mann ist. Damit stabilisiert das System auch traditionelle Erwerbs- und Sorgearbeitsmuster, statt stärker dazu beizutragen, eigenständige sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit von Frauen zu fördern. Deshalb ist es richtig, die Familienversicherung sozial ausgewogen weiterzuentwickeln, ohne Familien mit kleinen Kindern zusätzlich zu belasten.

Auch bei der Homöopathie-Erstattung geht es nicht um eine zentrale Einsparung zulasten der Versorgung, sondern um die Frage, welche Leistungen solidarisch von allen Beitragszahlenden finanziert werden sollen. Vorrang müssen aus meiner Sicht medizinisch notwendige und wissenschaftlich belegte Leistungen haben.

Deshalb war meine Zustimmung eine Abwägung: Wir stabilisieren die Beiträge, verhindern noch stärkere Belastungen und sichern zugleich die Handlungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung. Klar ist aber auch: Wir werden die Auswirkungen des Gesetzes genau beobachten. Wenn es zu Fehlentwicklungen kommt, müssen Korrekturen geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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