Frage an Kerstin Griese bezüglich Familie

Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Ortrun B. •

Frage an Kerstin Griese von Ortrun B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Griese,

auf der Home Page der SPD fand ich folgende Zitat:

"Als Grundsatz gilt, dass jedes Kind gleichviel wert ist. Daher will die SPD das System der Kinderförderung umbauen, so dass Reiche durch Steuerentlastung nicht mehr stärker gefördert werden."

Ist denn Ihrer Meinung nach die vom Verfassunggericht für alle Bürger eingeforderte steuerliche Freistellung des Existenzminimums eine Förderung?

Auch durch den Grundfreibetrag für Erwachsene werden doch Haushalte mit einer höheren Einkommensteuerquote (die also auch mehr Steuern zahlen) stärker entlastet. Sollen hier Kinder und Erwachsene zukünftig unterschiedlich behandelt werden?

Gleiches gilt bei der Inanspruchnahme anderer Freibeträge wie dem Arbeitnehmerpauschbetrag oder der Pendlerpauschale. Würden Sie hier auch argumentieren, dass der Staat besservedienende Arbeitnehmer durch eine höhere Entlastung stärker "fördert"?

Je höher der Anteil des Einkommens ist, den Steuerpflichtige als Steuern abgeben müssen, desto höher wird dann auch die Entlastung durch einen Freibetrag. Absolut zahlt man dann trotzdem noch mehr Steuern. Auch erwachsene Bürger werden hier vom Staat also nicht gleich behandelt.

Übrigens wird der Steuervorteil durch in Anspruchnahme des Kinderfreibetrages ( nicht jeder verdient ja so gut, dass er gleich den Spitzensteuersatz zahlt), in so mancher Kommune ganz schnell durch einkommensabhängig erhobene Gebühren in Kinderbetreungs- und Bildungseinrichtungen mehr als wieder aufgefressen.

Ganz so einfach wie ihre Partei das darstellen will, ist es also nicht.

Mit freundlichen Grüßen, O.Bühling

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bühling,

einfach ist Steuerrecht sicherlich nicht. Da haben Sie völlig Recht. Der Freibetrag für Erwachsene ist als Grundfreibetrag ausgestaltet und führt deshalb dazu, dass auf die ersten 7.664 Euro keine Steuern gezahlt werden . Erst bei Übersteigen dieses Betrags beginnt die Besteuerung mit dem Eingangssteuersatz. Anders funktioniert die steuerliche Berücksichtigung der Kinder. Hier sind die Freibeträge nicht als Grundfreibeträge ausgestaltet, sondern wirken als Steuerabzug „von oben“ und senken die Steuerbemessungsgrundlage. Dies heißt: je höher das Einkommen ist, umso höher ist die Entlastung.

Die SPD prüft jetzt, ob es möglich ist, auch den Kinderfreibetrag in einen Grundfreibetrag umzuwandeln. Denn sie haben richtig zitiert: Dem Staat soll jedes Kind gleichviel wert sein. Daraus folgt für mich, dass ich bei der finanziellen Förderung von Kindern anders argumentiere als etwa bei der Pendlerpauschale. Was für den Autofahrer als vielleicht wünschenswert erscheint, ist bei der Kinderförderung meines Erachtens eine dringende Notwendigkeit. Denn hier geht es um Zukunftsfragen unserer Gesellschaft. Unter http://www.abgeordnetenwatch.de/kerstin_griese-650-5497--f115993.html#frage115993 habe ich das bereits erläutert.

Sie beklagen richtigerweise die in manchen Kommunen sehr hohen Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen. Im größten Bundesland, in NRW, sehen sich aufgrund der neuen Landesgesetzgebung insbesondere die ärmeren Städte und Gemeinden gezwungen, die Beitragssätze teils erheblich zu erhöhen. Wohlhabendere Kommunen, die auf mehr Kinderfreundlichkeit setzen, führen hingegen schrittweise die Gebührenfreiheit ein, so wie es beispielsweise auch das SPD-regierte Rheinland-Pfalz macht. Ich halte das für den richtigen Weg, während ich die Politik der CDU/FDP-Regierung in Düsseldorf für falsch halte. Denn sie führt dazu, dass immer mehr Lasten auf die Eltern verlagert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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