Kerstin Griese MdB
Antwort von Kerstin Griese
SPD
• 24.07.2014

(...) Ihre bewusst falschen Behauptungen und pauschale Beschimpfungen lassen mich zweifeln, ob Sie an einem konstruktiven Dialog interessiert sind. Wer behauptet, dass Regierungsmitglieder und die Mehrheit der Abgeordnete die Verfassung als nutzloses Altpapier sähen und ihrem Amtseid zuwiderhandeln, hat auf abgeordnentenwatch.de nichts verloren.

Kerstin Griese MdB
Antwort von Kerstin Griese
SPD
• 15.07.2014

(...) Durch die unter der Regierung Gerhard Schröder begonnenen Arbeitsmarktreformen ist es gelungen, einen leistungsfähigen Sozialstaat zu bewahren. (...) Die Arbeitsmarktgesetze müssen zeitgemäß sein und entsprechend nachjustiert werden, wenn es notwendig ist. (...) Die Hartz-IV-Regelungen sind zu kompliziert und müssen dringend vereinfacht werden. (...)

Kerstin Griese MdB
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SPD
• 12.07.2014

(...) Mindestlohn und Sozialismus haben nichts miteinander zu tun. Selbst in den USA, die nur einen sehr schwach entwickelten Sozialstaat besitzen, existiert schon seit langer Zeit ein Mindestlohn. (...)

Kerstin Griese MdB
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SPD
• 17.07.2014

(...) mit dem Lebensversicherungsreformgesetz hat der Bundestag dafür gesorgt, dass wir uns auch in Zukunft auf stabile Lebensversicherungen verlassen können, die bei uns eine wichtige Säule der Altersversorgung sind. Diese notwendige Stabilität ist durch das aktuelle Niedrigzinsumfeld gefährdet. (...)

Kerstin Griese MdB
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SPD
• 15.07.2014

(...) Die Höhe des Mindestlohnes ist in jedem Land unterschiedlich und muss sich zwingend am jeweiligen Lohn- und Preisniveau orientieren. Da das in der Schweiz je nach Region manchmal sogar 50 Prozent höher ist als in Deutschland, folgt daraus ein ganz anderer Mindestlohn. (...)

Kerstin Griese MdB
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SPD
• 11.07.2014

(...) Leider ist es aber nicht gelungen, sich darauf in den Koalitionsverhandlungen mit der Union zu einigen. Positiv ist es, dass SPD und CDU/CSU im Koalitionsvertrag vereinbart haben, für die Leiharbeit eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und den gleichen Lohn mit Stammbeschäftigten nach spätestens neun Monaten gesetzlich festzuschreiben. (...)

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