Wie wird sichergestellt, dass deutsche Entwicklungs-/humanitäre Hilfe für die Palästinensergebiete nicht für die Hamas zweckentfremdet wird?

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Frage von Christoph H. •

Wie wird sichergestellt, dass deutsche Entwicklungs-/humanitäre Hilfe für die Palästinensergebiete nicht für die Hamas zweckentfremdet wird?

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Sehr geehrter Herr H.

Unmittelbar nach dem terroristischen Angriff der Hamas auf Israel am 07. Oktober 2023 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das entwicklungspolitische Engagement auf den Prüfstand gestellt. Im Rahmen der Überprüfung wurde kein Fall von Zweckentfremdung festgestellt. Die strengen Kontrollmechanismen des BMZ für die Entwicklungszusammenarbeit mit den Palästinensischen Gebieten haben sich als robust erwiesen. Sie umfassen bereits eine engmaschige und mehrstufige Überprüfung von lokalen Partnern und ihren Mitarbeitenden, von Material, das in den Gaza-Streifen eingeführt wird, sowie von Finanzflüssen. Sämtliche lokale Partnerorganisationen werden einzeln und in einem mehrstufigen Verfahren geprüft. Dabei wird neben Verbindungen zur Hamas und weiteren als Terrorgruppen gelisteten Organisationen auch umfassend geprüft, ob Äußerungen oder Handlungen der potenziellen Partnerorganisation gegen eine Förderung sprechen. Hierzu zählen insbesondere Aufrufe zu Hass und Gewalt, die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel sowie Antisemitismus. Zudem werden keine Vorhaben von Organisationen gefördert, die sich in der BDS-Bewegung („Boycott, Divestment, Sanctions" gegen Israel) engagieren. Nur wenn diese Prüfungen positiv ausfallen, erteilt das Auswärtige Amt in Abstimmung mit dem BMZ die außenpolitische Unbedenklichkeit.

Förderung und Stärkung einer lebendigen Zivilgesellschaft ist eines der Ziele deutscher Entwicklungszusammenarbeit weltweit und auch in den Palästinensischen Gebieten. Jedoch werden Äußerungen von nicht-staatlichen Organisationen, die völlig einseitig Israel verurteilen sowie zum bewaffneten Kampf gegen Israel aufrufen, von der Bundesregierung auf das Schärfste zurückgewiesen. Für die Bundesregierung waren und sind Aufrufe zu Gewalt und Leugnung des Existenzrechts Israels Ausschlusskriterien für eine Zusammenarbeit.

Freundliche Grüße

Kevin Leiser

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