Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther, Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther, halten Sie es nach wie vor für Realistisch, das das Gesetz bis Mitte/Ende 2023 kommt und dann auch direkt umgesetzt wird?

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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Julian H. •

Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther, Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther, halten Sie es nach wie vor für Realistisch, das das Gesetz bis Mitte/Ende 2023 kommt und dann auch direkt umgesetzt wird?

Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther,

vielen dank erstmal für Ihre Arbeit an der Legalisierung von Cannabis.

Aktuell, und das Verfolgen Sie ja auch, wünschen Sich die Wähler vor allem eine Antwort auf die Frage:
Sehen Sie es nach wie vor für realistisch an, das das Gesetz in Mitte/Ende 2023 erlassen wird und damit dann auch bis kurz vor 2024 in Kraft tritt? Ebenso, werden Sie sich dafür einsetzen das kurz vor der Legalisierung (z.B: 1-2 Monate) eine Entkriminalisierung in kraft tritt?

Dirk Heidenblut hat in seiner Antwort zu dieser Frage auch das Bundesratsproblem angesprochen. Denken Sie, das die Zustimmung bzw. überhaupt die Arbeit des Bundesrates erforderlich ist? Wenn ja, wie wird die Ampel dann versuchen ebendieses Problem zu lösen?

Vielen dank für ihre Arbeit sowie die Transparenz hier auf Abgeordnetenwatch!
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage! Zum jetzigen Zeitpunkt steht nicht fest, wann genau das Gesetz für die kontrollierte Freigabe von Cannabis verabschiedet und in Kraft treten wird. Wir erwarten im Herbst ein Eckpunktepapier und noch in diesem Jahr soll der Gesundheitsminister einen Gesetzentwurf vorlegen, dafür haben wir uns sehr eingesetzt. Danach beginnen die parlamentarischen Beratungen, die üblicherweise aus einer ersten Lesung im Bundestag, Beratungen im Gesundheitsausschuss und in mitberatenden Ausschüssen, einschließlich einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen sowie die abschließende Befassung und den Beschluss im Plenum umfassen.

Nach der Verabschiedung wird es absehbar noch etwas dauern bis sich eine Infrastruktur für den Anbau und Handel entsprechend der dann getroffenen gesetzlichen Vorschriften etabliert hat. Ein gutes Vorbild ist Kanada. In dieser Zwischenzeit sollte der Besitz und Konsum von Cannabis bereits entkriminalisiert sein.  

Es geht jetzt also darum, auf Bundesebene ein gutes Gesetz vorzulegen und eine umfassende kontrollierte Freigabe umzusetzen. Ob und inwieweit eine Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Eine Zuständigkeit von Landesbehörden führt allein noch nicht zu einer Zustimmungspflicht. Angesichts der Vielzahl von Regelungen und dem Umfang der Reform, ist es aber sehr wahrscheinlich, dass die Länder einbezogen werden. Dann gilt es, auch in den Ländern um Mehrheiten zu werben. Eine Beteiligung der Union in Landesregierungen wird uns nicht davon abhalten, im Bundestag den bestmöglichen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Ob und welche Paragraphen dann eine Zustimmung vom Bundesrat brauchen, muss juristisch im Einzelnen ermittelt werden. 

Gleichzeitig ist es sinnvoll, sich weiter politisch und zivilgesellschaftlich für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis einzusetzen, denn dafür gibt es viele gute Argumente. Bei einigen Parteien braucht es dafür etwas mehr Überzeugungsarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Kappert-Gonther

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