Wenn Hanflebensmittel THC gemäß EU Verordnung bis 0,3%thc enthalten dürfen, warum ist es überhaupt zulässig THC Testmethoden zu nutzen (UK+Blut)welche diese nicht von BTM zu unterscheiden in der Lage

Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther
Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
99 %
224 / 226 Fragen beantwortet
Frage von Jochen T. •

Wenn Hanflebensmittel THC gemäß EU Verordnung bis 0,3%thc enthalten dürfen, warum ist es überhaupt zulässig THC Testmethoden zu nutzen (UK+Blut)welche diese nicht von BTM zu unterscheiden in der Lage

https://hanfjournal.de/2023/02/23/nutzhanf-thc-grenzwert-auf-03-angehoben/

Nun Nutzhanfrestwerte liegen seit Normierung 97 bei 0,3% ohne zu berauschen, es gibt keine Höchstgrenze nur eine Verzehrsempfehlung, das bedeutet ein positiver Drogentest ist auch völlig ohne Illegitimes Handeln möglich weswegen wurde also der Cutoff Wert nicht angepasst oder andere Testmethoden festgelegt? Das BVG unterscheide wohl nicht über die Herkunft des Blut THC Wertes, man geht schlicht von Missbrauch aus, aber warum eigentlich? Ich meine damit explizit keine Novelfoods oder Öle. Tee im Oraluse ist gemeint.

Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr T.,

wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, beziehen Sie sich auf das Testen von THC im Straßenverkehr und geringe THC-Konzentrationen, die z. B. durch das Konsumieren von Hanftee auftreten könnten.

Ich stimme Ihnen insoweit zu, dass eine Kriminalisierung durch die Hintertür, beispielsweise durch den Entzug des Führerscheins, nicht stattfinden sollte. Wer nicht berauscht fährt und nur sehr geringe THC-Konzentrationen im Blut hat bzw. lediglich Abbauprodukte, die keinen Rauschzustand mehr verursachen, sollte keine negativen Konsequenzen erleben. Daher haben wir mit dem im Bundestag verabschiedeten Cannabisgesetz die Fahrerlaubnisverordnung geändert und klargestellt, dass der reine Besitz von Cannabisprodukten nicht mehr zum Entzug des Führerscheins führen darf. Zudem wurde eine Expertenkommission im Verkehrsministerium eingesetzt, die eine Empfehlung für einen plausiblen THC-Grenzwert im Straßenverkehr vorlegt. Darauf basierend muss dann die Gesetzgebung im Straßenverkehrsgesetz erfolgen. Klar bleibt aber auch: Wer berauscht ist, unabhängig davon, wie das THC aufgenommen wurde, darf auch nicht Auto fahren.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

Was möchten Sie wissen von:
Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther
Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen