Frage an Kirsten Tackmann bezüglich Verbraucherschutz

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Kirsten Tackmann
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Frage von Lena B. •

Frage an Kirsten Tackmann von Lena B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Dr. Tackmann,

dem Wahlprogramm der Linkspartei kann man entnehmen, dass die Ergebnisse der Hygienekontrollen von Gaststätten transparent gemacht werden sollen. Können Sie das bitte konkretisieren? Ist mit "transparent machen" gemeint, dass die Ergebnisse für die Öffentlichkeit einsehbar sind? Falls dies der Fall ist, wie genau soll die Veröffentlichung stattfinden (im Internet, an den Türen der Gaststätten, etc.)?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Lena Blanken

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Blanken,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Hygiene-Kontrolle der Gastronomie. DIE LINKE fordert für transparenten Verbraucherschutz den Hygiene-Smiley zur öffentlichen Sichtbarmachung von amtlichen Kontrollen der Lebensmittelhygiene in Gastronomie und Lebensmittelbetrieben. Vertrauen entsteht durch öffentliche Informationen der Behörden, denn Kundinnen und Kunden können nicht in die Küche bzw. hinter die Ladentheke sehen. Dafür werden deutlich mehr Lebensmittelkontrolleur_innen gebraucht, die mit moderner Technik ausgerüstet sind.

Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf zu erfahren, wie es um die Lebensmittel-Hygiene in Kneipen, Restaurants, Kantinen und anderer Außer-Haus-Verpflegungen bestellt ist. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind regemäßige Kontrollen notwendig. So können Missstände aufgedeckt werden. Für die Betreiberinnen und Betreiber wäre das aus unserer Sicht eine zusätzliche Motivation ,ihr Hygienemanagement zu verbessern. Gleichzeitig sollen die Ergebnisse der Kontrollen im Internet und durch Aushänge in den gastronomischen Einrichtungen veröffentlicht werden. Dies soll transparent für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zugleich fair für die Gastronomen erfolgen. Bei einem schlechten Prüfergebnis muss daher eine zeitnahe erneute Prüfung erfolgen, so dass Verbesserungen auch unverzüglich erkenntlich sind. Notwendig dafür ist ein bundeseinheitliches Gesetz mit einheitlichen Standards für alle Länder und Kommunen.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Kirsten Tackmann