Frage an Klaus Ernst bezüglich Soziale Sicherung

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Klaus Ernst
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Frage von Konrad S. •

Frage an Klaus Ernst von Konrad S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Ernst,

habe mir gestern die Sendung bei Illner angesehen. Auch Sie verwechseln das Rentenniveau mit der tatsächlichen Rente des Einzelnen. Das Rentenniveau ist und war schon immer eine Rechengröße die für den sogenannten Eckrentner

Voraussetzung, ein Lohnabhängiger war für 45 Beitragsjahre immer Durchschnitts- verdiener und erwarb sich deshalb jedes Jahr einen Entgeltpunk in der Renten- versicherung.

Für 2011 gelten vorläufig 30268, mtl. 2522,33 und es entsteht für einen Entgeltpunkt Euro 27,47 Rentenwert( bis 30..6. waren es 27,20 ), x 45 Jahre 1236,15 monatliche Bruttorente. Dies ergibt ein Rentenniveau- 1236.15: 2522,33 von 49%. Als Vergleich Jahr 2001:

Euro 28.231 Durchschnittsverdienst, monatlich 2352,58.

Für diesen Betrag entstand 1 EP. Rente zu dieser Zeit 25,31 Rentenwert x 45 Jahre
1138,95 Brutto Eckrente, 13.667,40 Jahresrente.

1138,95 :2352,58= 48,41 % zu 49%

Sie aber erklärten, das Niveau wurde in den letzten 10 Jahren um 7% gesenkt.

Können Sie mir die Abweichung erklären ?

MfG.

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Sehr geehrter Herr Schissl,

Herr Ernst hat mich gebeten, in Ihre Anfrage zu beantworten. für die Berechnung des Rentenniveaus gibt es zahlreiche Varianten, je nach Definition der Standardrente und des Durchschnittslohnes. Die wichtigsten drei möchte ich kurz nennen. Das „Bruttorentenniveau“: Bruttorente eines Durchschnittsverdieners nach 45 Beitragsjahren („Standardrente“) im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttolohn. „Nettorentenniveau“: Verfügbare Standardrente (nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettolohn und das sogenannte „Sicherungsniveau vor Steuern“. Nach der gesetzlichen Definition beschreibt es die Verfügbare Standardrente (nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag, aber vor etwaigen Steuern auf Rente) im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttolohn nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer und der Beiträge zur geförderten freiwilligen privaten Zusatzvorsorge, aber vor Abzug der Lohnsteuer. Dieses Sicherungsniveau ist gesetzlich definiert und soll bis 2020 nicht unter 46 % und bis 2030 nicht unter 43 % absinken. Die Definition finden sie auch im Sozialgesetzbuch VI im § 154.

Bis 2004 galt traditionell das Nettorentenniveau als aussagekräftige Maßzahl. Seit dem „Alterseinkünftegesetz“ von 2004, nachdem schrittweise zur Vollbesteuerung der Renten übergegangen wird, ist die Verwendung des Nettorentenniveaus nicht mehr sinnvoll. Weil die Rentnerinnen und Rentner unterschiedlicher Zugangsjahre unterschiedlich besteuert werden. Das Nettorentenniveau ist also wegen der Neuregelung der Rentenbesteuerung zukünftig nicht mehr aussagefähig. Auch das „Sicherungsniveau vor Steuern“ welches in den offiziellen Rechnungen der Bundesregierung verwendet wird, ist kein geeigneter Maßstab dafür, in welchem Umfang die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung den Lebensstandard sichern. Insbesondere der Abzug der Beiträge zur privaten Vorsorge vom durchschnittlichen Bruttolohn ist irreführend, weil nicht alle Arbeitnehmer "riestern". Diese Berechnungsmethode führt dazu, dass ein optisch überhöhter Wert für das Sicherungsniveau ausgewiesen wird.

Sie beziehen sich in ihren Berechnungen auf das Bruttorentenniveau, was aus dem oben genannten Gründen nicht der geeignete Maßstab zur Berechnung des Rentenniveaus sein kann.

Nach Angaben der Bundesregierung ist das "Sicherungsniveau vor Steuern" von 53% im Jahr 2001 auf 50,8% im Jahr 2011 gesunken, also um 4,3 Prozent. Herr Ernst bezog sich in seinem Redebeitrag bei Frau Illner auf den Kaufkraftverlust der Rente seit 2001. Dieses betrug tatsächlich 7 Prozent, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine mündliche Frage von Herrn Ernst vom Juni 2011 hervorgeht (BT-Drucksache 17/6273, Frage Nr. 18). Insofern war sein Bezug auf das Rentenniveau tatsächlich irreführend.

Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Michael Stamm

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