Frage an Klaus Ernst bezüglich Wirtschaft

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Klaus Ernst
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Frage von Michael L. •

Frage an Klaus Ernst von Michael L. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Ernst,

es liegt ja schon fast an der Tagesordnung, dass Firmen Arbeitsplätze in Deutschland abbauen und dass im Gegenzug die Produktion ins Ausland verlagert wird. Diese Methode ist dabei umso verwunderlicher, dass diese Firmen meistens schon einen hohen Gewinn einfahren.

Dadurch gehen hier jedoch nicht nur Arbeitsplätze verloren, sondern dem Staat entgehen dadurch auch Einkünfte aus der Einkommensteuer. Es wäre daher angebracht, dieses Vorgehen der Firmen insofern einzuschränken, dass bei einem Personalabbau in Deutschland und der gleichzeitigen Verlagerung ins Ausland eine entsprechende Ausgleichsabgabe an den Staat zu zahlen ist. Ist diese Einführung einer „Auslandsabgabe“ zu realisieren oder sehen Sie eine andere Möglichkeit, dass die Arbeitsplätze in Deutschland erhalten bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Lux

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Sehr geehrter Herr Lux,

sicherlich erinnern Sie sich noch an den Fall Nokia im Jahr 2008. Nokia hatte für seinen Standort in Bochum zwischen 1988 und 1999 60 Millionen Euro an Forschungsförderung erhalten. Nach Ablauf der Bindungsfrist hat Nokia trotz der äußerst profitablen Situation das Werk geschlossen und die Produktion nach Rumänien verlagern.

Ich bin der Auffassung, dass es nicht sein darf, dass der Staat die knappen öffentlichen Steuergelder an private Unternehmen verschenkt, die sich dann aus dem Staub machen. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler finanzieren Investitionen von Unternehmen und tragen dann auch noch die Folgekosten einer Werkschließung. Die Subventionierung von Profiten ohne Gegenleistung ist deshalb gesellschaftlich inakzeptabel.

Wir haben deshalb im Zuge des Nokia-Skandals bereits im Jahr 2008 im Deutschen Bundestag einen Antrag eingebracht, indem wir gefordert haben, dass Subventionen nur als staatliche Eigenkapitalbeteiligungen zu gewähren sind. Die öffentliche Hand wird so zum Miteigentümer des geförderten privatwirtschaftlichen Unternehmens. In der Folge ist die öffentliche Hand anteilig an den Gewinnen und Verlusten des Unternehmens zu beteiligen. Denn die öffentliche Hand kann über diese Beteiligung das Gemeinwohlinteresse in unternehmerischen Entscheidungen und damit die Sozialpflichtigkeit des Eigentums zur Geltung bringen.

Alternativ dazu können Subventionen auch in Form von Belegschaftsanteilen gewährt werden. Damit werden die Subventionen stärker an die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und damit auch an den Erhalt ihrer Arbeitsplätze und des Betriebes insgesamt gebunden.

Denn vollständigen Antrag finden Sie unter folgendem LINK: http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/7782583731_1608177.pdf

Mit freundlichen Grüßen,

Klaus Ernst

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