Frage an Klaus Ernst bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Klaus Ernst
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Frage von Dieter U. •

Frage an Klaus Ernst von Dieter U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Ernst,

die Regelsätze Kleidung Essen ect ergeben Betrag x
Der Betroffene hat aber auch Stromkosten
Ist Strom kein Existenzbedarf im 21 Jahrhundert ?
Müssen lt Regierung Kinder mit Kerzenlicht lernen u Eltern an Feuerstelle kochen.

Mfg
Dieter Uhrmeister

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Sehr geehrter Herr Uhrmeister,

für die Ermittlung von Verbrauchsausgaben für Haushaltsstrom wurde vom Statistischen Bundesamt eine zusätzliche Sonderauswertung durchgeführt, um die Ausgaben nur von denjenigen Haushalten zu erfassen, die nicht mit Strom heizen. Damit stellt sich nicht mehr die Frage der Abgrenzung von Haushaltsstrom (für Beleuchtung, Kochen, elektrische Geräte) zu Heizungskosten (Stromheizung). Für die Haushalte, die nicht mit Strom heizen wurden folgende regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben ermittelt: Strom bei Mieterhaushalten: 26,80 Euro für 2008 als Teil des seit Regelsatzes, der seit dem 1. Januar 2011 gilt.

Trotzdem bleibt es bei unserer Kritik: Denn das Existenzminimum wurde durch die Bundesregierung systematisch kleingerechnet. Die verabschiedete Gesetzesvorlage berechnete die Regelsätze nach der Maßgabe des Bundeshaushalts. Dessen Entwurf hatte schon im Sommer 2010 klargemacht, dass für erhöhte Leistungen für Hartz IV Leistungsberechtigte kein Geld vorgesehen war – lediglich für ein sog. „Bildungspaket“ wurden finanzielle Mittel reserviert. Im Gegenteil hat die schwarz-gelbe Regierung mit dem sog. „Sparpaket“ Leistungen im Umfang von fast 4 Mrd. Euro jährlich bei Hartz IV gestrichen: keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung, kein befristeter Zuschlag mehr, massive Kürzungen bei der arbeitsmarktpolitischen Förderung und kein Elterngeld mehr. DIE LINKE hat diese skandalöse Kleinrechnung des menschenwürdigen Existenzminimums von Anbeginn an massiv kritisiert und deutlich gemacht durch welche Tricks und Manipulationen die politisch gewünschten Ergebnisse ermittelt wurden. DIE LINKE hat nach Beratungen mit Sachverständigen eigene Berechnungen durchgeführt. Dabei wurde durch eine sachgerechte Umsetzung des Ermittlungsverfahrens ein Regelsatz für eine alleinstehende Person von über 500 Euro errechnet.

Wie die Bundesregierung den Regelsatz kleingerechnet hat, ist hier dokumentiert:

http://die-linke.de/fileadmin/download/nachrichten/2010/101129_alternative_berechnungen_hartz-iv.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Ernst

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