Frage an Klaus Ernst bezüglich Soziale Sicherung

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Klaus Ernst
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Frage von Georg D. •

Frage an Klaus Ernst von Georg D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Ernst,

klagt die Linke, gegen den jetzigen Entwurf der Rente mit 63, weil es Langzeitarbeitslose diskriminiert.

Ich habe an die SPD- Arbeitsministerin folgende Mail geschrieben:
ich will Ihnen hiermit sagen, dass ich die Rente mit 63, so wie sie im Augenblick offensichtlich gestaltet werden soll,
für ausgesprochen ungerecht und unsozial halte.

- Langzeitarbeitslose werden (mal wieder)diskriminiert. Warum wird der Bezug von Hartz IV nicht angerechnet ?
Warum denken Sie, dass ein Leben mit Hartz IV angenehmer war als ein Arbeitsleben ??
- Nun weiß ich ehrlich gesagt nicht, inwieweit Zeiten von Schule und Studium angerechnet werden.
Möchte sie aber darauf hinweisen, dass z.b. ein Ingenieur- Studium in keinem Fall stressfreier war,
als z.b. der Job eines Verwaltungsangestellten.
- Ihr jetziges Konzept bevorzugt meines Erachtens eine bestimmte Schicht von Arbeitnehmern.
So wird der Verwaltungsangestellte die Rente mit 63 bekommen. Der Dachdecker, Zimmerer, Maurer,usw.
der mit 50 arbeitslos wurde, weil er seinen Job nicht mehr ausüben konnte, und der Zugang zur Erwerbsminderungsrente
immer restriktiver gehandhabt wird, nicht.
-
Sie sollten, so mein Appell, das jetzige Konzept noch einmal gründlich überdenken, weil es sozial unausgewogen und einer
Sozialdemokratischen Arbeitsministerin unwürdig ist.
Es gibt nun wirklich genügend Baustellen, an der Geld fehlt und besser zu verwenden wäre, als den 63 jährigen, fitten Arbeitnehmer
eine „Lebensleistungsrente“ zu ermöglichen.

Die Rente mit 63, so wie sie gestrickt ist verstärkt , meinen Eindruck, dass Menschen die auf Grundsicherungs- Niveau lebe,
auch der SPD sowas von egal sind.

mfG

Georg Dangl, Erding

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Sehr geehrte Herr Dangl,

Herr Ernst hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Die sogenannte Rente mit 63 ist Teil des „Rentenpakets“ bzw. des „Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung“, welches zahlreiche weitere Maßnahmen beinhaltet. Im Wesentlichen teile ich Ihre Anmerkungen an Frau Bundesarbeitsministerin Nahles. Gegen die Klagemöglichkeit durch die Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgesetz, die sogenannte Normenkontrollklage, verwehrt sich allerdings die Große Koalition. Weil Mitglieder der regierungstragenden Fraktionen wohl kaum Interesse haben dürften, ihre gerade mit Überzeugung beschlossenen Gesetze dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, käme hier den Oppositionsfraktionen eine besondere Verantwortung zu! Laut Grundgesetz wird dafür aber ein Viertel der Mitglieder des Bundestages benötigt. Derzeit stellen beide Oppositionsparteien, also DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nur rund ein Fünftel der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Damit verschafft sich die Bundesregierung einen Freifahrtschein davor, dass bestimmte Gesetze faktisch der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht entzogen sind.

Generell finden wir es völlig richtig, besonders langjährig Versicherten einen früheren abschlagsfreien Rentenzugang zu ermöglichen. Aber: Es ist falsch, Langzeiterwerbslosen diese Chance zu verwehren und die Altersgrenze auf 65 anzuheben. Zu den Wartezeiten zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit, Pflege und Kindererziehung (bis zehn Jahren). Zeiten der Arbeitslosigkeit werden zwar auch berücksichtigt, aber nur wenn sie kurzzeitig waren, das heißt Zeiten des Arbeitslosenhilfe- und des Hartz IV-Bezugs zählen nicht mit. Damit haben Langzeiterwerbslose kaum eine Chance, die „Rente ab 63/65“ zu erreichen. Denn nur etwa ein Drittel erfüllt die Bedingungen für die Rente für besonders langjährig Versicherte, bei den Frauen nur knapp 14 Prozent. Von denen, die weiter machen müssen, sind aber mit 64 Jahren nur etwa 15 Prozent noch in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Für sie bedeutet die Anhebung des Rentenalters bis zu 67 Jahren weiterhin steigende Abschläge und Altersarmut in Kauf nehmen zu müssen. Falsch ist auch, die Rente ab 63 schrittweise auf 65 Jahre anzuheben. Wer so lange gearbeitet hat, ist oft kaputt oder an seiner Grenze gelangt und muss deutlich vor dem 65. Geburtstag in Rente gehen können.

DIE LINKE fordert dagegen die Abschaffung der Rente mit 67. Spätestens ab 65 sollen Alle in Rente gehen können, belastete Beschäftigte deutlich früher. Wir wollen Menschen, die sehr lange gearbeitet haben (40 Beitragsjahre inklusive gleich gestellter Zeiten) eine abschlagsfreie Rente ab 60 Jahren ermöglichen. Dann könnten die Krankenschwester und der Fliesenleger nach 40 Jahren harter Arbeit ihren wohlverdienten Ruhestand genießen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Michael Stamm

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