Frage an Klaus Holetschek

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Klaus Holetschek
CSU
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Frage von Helmut M. •

Frage an Klaus Holetschek von Helmut M.

Sehr geehrter Herr Holetschek,

im Gespräch mit der Memminger Zeitung vom 21.08. treten Sie für die Einführung einer Maut ein.
Da ich ein absoluter Gegner von neuen Abgaben bin, bitte ich Sie um Beantwortungen nachstehender Fragen.

1. Was bleibt von einer Mauteinnahme von 600 Mio. nach Abzug aller Kosten für Verwaltung und Kontrolle übrig?
2. Die Bruttoeinnahme entspricht 0,1 % des Bundeshaushaltes. Ist es dieser Betrages wert das Kostenrisiko einer Klage der Nachbarschaftsstaaten einzugehen?
3. Das Steueraufkommen aus der Kfz-Nutzung (Kfz-Steuer, Mineralölsteuer und darauf die MWSt) sind 56 Milliarden. Welcher Betrag wird für den Straßenbau von Autobahnen, Bundesstraßen und deren Instandsetzung wird im Bundeshaushalt bereitgestellt?
4. Weshalb wird mit den Anliegerstaaten nicht verhandelt um eine Aufhebung der Maut zu erreichen und eine Europäisierung der Straßenbenutzung durch die EU herbeigeführt?
5. Wieso werden durch die Abgeordneten und Parteien neue Steuern und Abgaben erfunden, während nie eine Vermeidung von unsinnigen Ausgaben in Betracht kommt?
6. Wieso ist ein Gesetz, bei dem bei der Einführung bereits Ausnahmen gefordert werden, überhaupt erstrebenswert?
7. Die Mauteinführung ist m. E. nicht EU-konform. Wieso war die Wahlkampfaussage ‚Maut ohne Mehrbelastung für Inländer‘ keine Wählertäuschung?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Müller

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CSU

Sehr geehrter Herr Müller,

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen.

*Zu Ihren Fragen möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:*

zu 1) Gemäß Konzept des BMVI ist mit Einnahmen in Höhe von 860 Mio. € zu rechnen. Nach Abzug der Systemkosten verbleiben 600 Mio. €.

zu 2) Die Einführung einer Pkw-Maut ist Bestandteil des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD. Zudem müssen auch wir in vielen europäischen Ländern - darunter alle bayerischen Nachbarländer - Gebühren für die Nutzung von Straßen bezahlen. Die Beteiligung von Verkehrsteilnehmern aus dem Ausland an der Finanzierung unserer Infrastruktur ist daher gerecht.

zu 3) Im Jahr 2013 hat der Bund rund 6,7 Mrd. € in Bau, Betrieb und Erhaltung aller deutschen Bundesfernstraßen investiert. Der von der Kommission „Nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung (Daehre-Kommission)“ ermittelte jährliche Bedarf beträgt 8,5 Mrd. €.

zu 4) Aufgrund der vielen verschiedenen, bereits vorhandenen Mautmodelle könnte ein einheitliches europäisches Mautsystem - wenn überhaupt - nur langfristig realisiert werden. Bis dahin wird die geplante Infrastrukturabgabe einen wichtigen Beitrag für den Unterhalt und den Ausbau des deutschen Straßennetzes leisten.

zu 5) Der Staat hat viele Aufgaben zu erfüllen, die durch Steuern, Gebühren und Abgaben finanziert werden. Die Daehre-Kommission hat ermittelt, dass Bund, Länder und Kommunen seit Jahren zu wenig in die Erhaltung und den Betrieb der Verkehrsinfrastruktur investiert haben. Es besteht großer Handlungsbedarf. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, aus Steuereinnahmen in dieser Legislaturperiode zusätzlich 5 Mrd. € in die Verkehrsinfrastruktur zu investieren. Das reicht aber nicht aus. Deshalb sollen die Nutzer der Verkehrsinfrastruktur verstärkt an der Finanzierung beteiligt werden. Dazu ist neben der Erweiterung der Mautpflicht für Lkw auch eine Pkw-Maut vorgesehen.

zu 6) Bei der Aufstellung von neuen Gesetzen - egal welcher Art - kommt es zu verschiedensten Forderungen Betroffener, insbesondere auch nach Ausnahmen.

zu 7) Ob das Konzept des BMVI der Infrastrukturabgabe EU-verträglich ist, wird in den Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung und mit der EU-Kommission geprüft. Wir gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf mit EU-Recht vereinbar sein wird. Gemäß Konzept des BMVI kommt es jedenfalls durch die Einführung der Infrastrukturabgabe zu keinen Mehrbelastungen für deutsche Kfz-Halter.

Zur Weiteren Information habe ich Ihnen direkt per Mail an Sie ein Infopapier zur Pkw-Maut/Infrastrukturabgabe sowie eine Übersicht über die maximalen Infrastrukturabgaben und die Kappungsgrenzen für Pkw zur Kenntnisnahme geschickt.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und stehe jederzeit gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Klaus Holetschek, MdL

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