Können Sie sich für die einjährige Haltefrist bei Bitcoin einsetzen?

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Frage von Christian J. •

Können Sie sich für die einjährige Haltefrist bei Bitcoin einsetzen?

Ich bin ein lannfristiger Halter von Bitcoin und möchte die Ansparung als zusätliche Absicherung fürs Alter nutzen. Bitcoin sehe ich nicht als Spekulation. Die gegenwärtige gesetzliche Ausgestaltung siehe ich als fair an. Ich bezweifle, das eine Änderung mehr Steuern einnimmt.

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Nach derzeitiger Rechtslage sind Gewinne aus der Veräußerung von Bitcoin und anderen Kryptowerten für Privatanleger grundsätzlich steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als ein Jahr liegt.

Auf Bundesebene wird derzeit eine Änderung dieser Regelung diskutiert. Danach könnten Gewinne aus Kryptowerten künftig unabhängig von der Haltedauer besteuert werden.

Die bestehende einjährige Haltefrist hat sich aus meiner Sicht grundsätzlich bewährt. Eine Verschärfung der bisherigen Regelung sollte daher sorgfältig geprüft und gut begründet werden. Dabei sollte insbesondere berücksichtigt werden, welche Auswirkungen eine Änderung auf langfristig orientierte Anleger und auf den privaten Vermögensaufbau hätte.

Auch die Bayerische Staatsregierung sieht derzeit keinen zwingenden Anlass für eine Verschärfung der bestehenden Regelung.

Da es sich beim Einkommensteuerrecht um Bundesrecht handelt, liegt die Entscheidung letztlich beim Bundesgesetzgeber.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Holetschek 

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