Geplante Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) – Wie positionieren Sie sich?
Sehr geehrter Herr Abraham,
ich wende mich als Bürger aus Ihrem Wahlkreis an Sie. Die Pläne zur massiven Verschärfung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) besorgen mich zutiefst.
Hürden wie ein „berechtigtes Interesse“, der Ausschluss von NGOs und hohe Gebühren höhlen das Gesetz faktisch aus.Für mich ist dieses Vorhaben ein Schritt zur schleichenden Demokratieabschaffung. Es sendet das deutliche Zeichen an die Bürger, dass von politischer Seite nicht mehr gewünscht ist, dass wir uns über die Handlungen der Politik informieren und kontrollieren können, ob Politiker ihren Aufgaben nachkommen. Seitens der Regierungsparteien muss man sich nicht mehr wundern, wenn immer mehr Wähler zur AfD abwandern, wenn solche Änderungen an Gesetzen das Vertrauen in den Staat zerstören.
Daher meine Fragen:
1.Wie stehen Sie persönlich zu den Einschränkungen des Bundes-IFG?
2.Wie werden Sie abstimmen, wenn der Entwurf im Bundestag zur Entscheidung steht?
Mit freundlichen Grüßen.
Jens W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre offenen Worte. Ich kann Ihre Sorgen nachvollziehen. Transparenz staatlichen Handelns ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie und eine wichtige Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliche Institutionen. Gleichzeitig ist es legitim, bestehende Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen und unnötigen Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Dabei muss jedoch klar sein: Bürokratieabbau darf nicht zulasten berechtigter Informationsansprüche der Bürgerinnen und Bürger gehen.
Die von Ihnen angesprochenen möglichen Einschränkungen, insbesondere zusätzliche Zugangshürden und hohe Gebühren, sehe ich deshalb kritisch. Ein Informationsfreiheitsgesetz muss seinen eigentlichen Zweck weiterhin erfüllen können. Eine verbindliche Aussage zu meinem Abstimmungsverhalten kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht treffen. Entscheidend wird sein, welche konkreten Regelungen dem Bundestag letztlich zur Entscheidung vorgelegt werden.
Vielen Dank, dass Sie sich mit Ihren Bedenken direkt an mich gewandt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Abraham MdB
