Sehr geehrter Herr Körner, weshalb möchte die CDU/CSU die AfD nicht vom Verfassungsgericht prüfen lassen? Wie stehen Sie mit Ihrem politischen Gewissen dazu?

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Konrad Körner
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Frage von Thomas W. •

Sehr geehrter Herr Körner, weshalb möchte die CDU/CSU die AfD nicht vom Verfassungsgericht prüfen lassen? Wie stehen Sie mit Ihrem politischen Gewissen dazu?

Sehr geehrter Herr Körner,

die AfD auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen stellt sich in Anbetracht der hiesigen Ereignisse und dem neuen Gutachten der GFF zunehmend als moralische Pflicht dar. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags und Sie als CSU-Abgeordner im Besonderen haben die große Verantwortung, Land und Bürger vor einem erneuten Verfall in historisch schreckliche Zeiten zu bewahren. Nicht umsonst haben die Urväter und -mütter des Grundgesetzes diese Möglichkeit vorgesehen: Um der Demokratie eine Waffe gegen den Wolf im Schaafspelz mit auf den Weg zu geben.

Einige aus Ihrer Partei sagen, ein Verbotsverfahren hätte keinen Erfolg. Viele Experten sehen das anders.

Weshalb greifen Sie der juristischen Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes vorweg?

Weshalb gebieten Sie dem politischen Rechtsradikalismus in Deutschland nicht Einhalt?

Halten Sie als verantwortlicher Politiker die AfD nicht für verfassungswidrig oder zumindest für prüfwürdig?

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr W.

herzlichen Dank für die Übersendung der E-Mail zum Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. 

Das Gutachten ist eine wertvolle Grundlage, überzeugt mich allerdings nicht bis zum Schluss. Es ist geprägt davon, politische Forderungen vorschnell an den Menschenwürdekern des Grundgesetzes anzuknüpfen. Eine Unsitte, die in der (linker geprägten) juristischen Debatte leider weit verbreitet ist. Deswegen ändert das Gutachten an meiner grundsätzlichen Skepsis jedoch noch nichts. 

Die Stellungnahme der Gesellschaft für Freiheitsrechte wollte die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens bewerten. Eine politische Ablehnung einer Partei genügt jedoch nicht, um ihre Verfassungswidrigkeit festzustellen. 

Maßgeblich sind die hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot. 

Ich verstehe Ihre Besorgnis über die Entwicklung der AfD sehr gut, und ich teile Ihre Auffassung, dass die ‚Alternative für Deutschland‘ eine ernsthafte Gefahr für unser Land darstellt.  

Diese Partei gibt sich öffentlich als bürgerlich-harmlose Kümmerer-Partei, offenbart aber hinter den Kulissen ihr wahres Gesicht. In Berichten des Verfassungsschutzes und Recherchen der Medien zeigen sich immer wieder und auch immer mehr Indizien dafür, dass die AfD verfassungsfeindlich ist. Zuletzt legten Recherchen zu einem Treffen von AfD-Politikern mit Rechtsextremisten offen, wie stark die AfD in rechtsextremistischen Netzwerken verwurzelt ist.  

Aus guten Gründen haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Möglichkeit eines Parteiverbots in unserer Verfassung verankert. Aus ebenso guten Gründen gelten für ein solches Parteiverbot aber auch sehr hohe Hürden. 

Ob diese Hürden in Bezug auf die AfD insgesamt oder einzelne Landesverbände überschritten werden können, kann und muss in einem ersten Schritt die Bundesregierung auch auf Grundlage der Erkenntnisse der ihr berichterstattenden Nachrichtendienste beurteilen. Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD seit nunmehr fast zwei Jahren als rechtsextremistischen Verdachtsfall und hat somit einen umfassenden Überblick zu der Frage, ob ein solch schwieriges Verfahren überhaupt Erfolg hätte. Dabei ist höchste Sorgfalt angezeigt.  

Denn von einem – auf die vollständige Partei ausgerichteten - Verbotsverfahren, das am Ende keinen Erfolg hat, würde einzig und allein die AfD profitieren. Zurzeit prüft das Bundesministerium des Innern die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die Einschätzung des Verfassungsschutzes ist gleichzeitig von der AfD bereits vor den Verwaltungsgerichten angegriffen worden.  

Damit werden zunächst die einfachen Gerichte entscheiden, ob die Einstufung der AfD als “gesichert rechtsextrem” überhaupt haltbar ist. Erst wenn diese Einstufung auch vor Gericht gehalten hat, macht es Sinn über ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu entscheiden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD allerdings vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen und behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. 

Bereits die aktuelle Verbotsdiskussion allerdings mobilisiert die Anhängerschaft der AfD und hilft ihr einmal mehr, sich als Opfer darzustellen. Ein Verbotsverfahren ist außerdem langwierig. Bis die erste Verhandlung zum Verbotsverfahren angesetzt ist, dürfte die nächste Bundestagswahl vorüber und die AfD in der Zwischenzeit um ein Mobilisierungsthema reicher sein. 

Entscheidend ist für mich somit die politische, inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD. Wer genau hinschaut, sieht, dass die AfD keine echten Lösungen für die Probleme in unserem Land hat. Sie verfolgt eine rein destruktive Politik, die unserem Land und unserer Gesellschaft schadet. Sie unterscheidet sich damit fundamental von unseren politischen Grundwerten. Unser Land braucht eine Politik, welche die Probleme im Land entschlossen angeht und dieser gefährlichen Entwicklung somit den Nährboden entzieht. Wer stattdessen ein Parteiverbot als Lösung aller Probleme verkauft, macht es sich deutlich zu einfach. 

Als Bundestagsabgeordneter arbeite ich jeden Tag dafür, die AfD inhaltlich zu stellen und das Vertrauen der Menschen in konstruktive und lösungsorientierte Politik wieder zu stärken. Das Schmieden von Plänen für eine „Remigration“ oder die Bezeichnung der Nazi-Zeit als „Vogelschiss“ in der deutschen Geschichte sind mehr als gefährlich für unsere offene und plurale Gesellschaft. Hier ist jeder und jede Einzelne von uns gefragt, klar Stellung zu beziehen. 

Ein Parteiverbotsverfahren darf erst dann eingeleitet werden, wenn sich extremistische Gedanken zu konkreten Zielen und Handlungen verdichten und das Verhalten der Partei einen „aggressiv-kämpferischen“ Charakter annimmt. Vor diesem Hintergrund halte ich die Frage „Weshalb greifen Sie der juristischen Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts vor?“ bereits im Ansatz für die falsche Herangehensweise. Sie verkennt die Funktion des Parteiverbotsverfahrens und entspricht auch nicht dem Verständnis, das die Verfassungsväter mit diesem Instrument verbunden haben. 

Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich unmissverständlich zu einer klaren Abgrenzung gegenüber der AfD verpflichtet: Wir arbeiten nicht mit der radikalen AfD zusammen – weder in Koalitionen noch in parlamentarischen inhaltlichen Prozessen. Mehrheiten in einzelnen Abstimmungen lassen sich in einer offenen parlamentarischen Demokratie nicht immer ausschließen. 

Mit freundlichen Grüßen

Konrad Körner

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