Frage an Konstantin von Notz bezüglich Recht

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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Sebastian L. •

Frage an Konstantin von Notz von Sebastian L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr von Notz,

wie stehen Sie zu dem Gesetzesentwurf des Jahressteuergesetzes 2013 und der damit verbundenen Problematik : Gemeinnützigkeit von NGO´s durch Verfassungsschutz aberkennen ? Hier ein Link zu Ihrer Information : http://blog.abgeordnetenwatch.de/2012/07/25/gesetzentwurf-konnte-existenz-kritischer-organisationen-wie-abgeordnetenwatch-de-bedrohen/

Vielen Dank für eine Antwort,

mfG Sebastian Lindemann

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Lindemann,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage zum Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 und entschuldigen Sie bitte gleichzeitig, dass ich erst heute dazu komme, Ihnen zu antworten. Das lag einerseits an der parlamentarischen Sommerpause, zum anderen aber auch daran, dass ich mir noch eine fundierte Bewertung meiner fachlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen habe geben lassen.

Nun zu Ihrer konkreten Frage: Den Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz sehen meine Fraktion und ich in der jetzigen Version durchaus kritisch. Neben der von Ihnen abgesprochenen Problematik, dassNichtregierungsorganisationen (NGOs) zukünftig ihre Gemeinnützigkeit nachweisen müssen (eine Praxis, die zurecht schon im Zuge der Debatte um die sogenannte „Extremismusklausel“ scharf kritisiert wurde und wird), haben wir weitere Kritikpunkte bezüglich des bisherigen Entwurfs: Dieser gefährdet zum Beispiel auch die Entwicklung einer vitalen deutschen Gründerszene, die sich erst in den letzen Jahren etablieren konnte und die es weiter zu unterstützen gilt, nicht zu behindern.

Am 28. Juni 2012 fand die erste Lesung zum Jahressteuergesetz 2013 im Plenum des Deutschen Bundestages statt. Meine Kollegin Lisa Paus hat für meine Fraktion eindeutig Stellung bezogen und auch auf den von Ihnen thematisierten Aspekt aufmerksam gemacht. Hier ein Auszug aus der Rede meiner Kollegin:

/„Eine bisher wenig beachtete Änderung, die es jedoch in sich hat, betrifft den Status der Gemeinnützigkeit. Es sollen nun die Geheimdienste des Bundes und der Länder sein, die darüber entscheiden, ob Organisationen vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden können. Für die betroffenen Organisationen kann es dabei durchaus um ihre Existenz gehen. Denn der Status der Gemeinnützigkeit ist die Voraussetzung dafür, steuerabzugsfähige Spenden einzunehmen und unter Umständen steuerfrei tätig sein zu können.///

/Bereits seit 2009 führt die Einstufung als extremistische Organisation im Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder in einem der 16 Berichte der Landesämter für Verfassungsschutz zur Versagung des Status der Gemeinnützigkeit. Dabei genügen selbst weiche Formulierungen wie "ist extremistisch beeinflusst". Doch in der Vergangenheit hatten Finanzgerichte regelmäßig Finanzämtern widersprochen, die den Status der Gemeinnützigkeit Organisationen auf Grundlage von Verfassungsschutzberichten aberkannten. Die Geheimbehörden sind aus offenkundigen Gründen nicht in der Lage waren, ihre Einstufung zu rechtfertigen, sodass eine Würdigung der Erkenntnisse faktisch nicht möglich ist.///

/Nun soll nach den Plänen der Bundesregierung also der Verfassungsschutz direkt entscheiden. Damit erhalten die Berichte der Geheimdienste den Rang von steuerlichen Grundlagenbescheiden.///

/Ich teile das Ziel der Bundesregierung, Missbrauch zu verhindern. Verfassungsfeindliche Organisationen können nicht gemeinnützig sein. Doch die Lösung der Bundesregierung geht völlig am Problem vorbei. Denn Einschätzungen von Geheimbehörden können nicht transparent geprüft werden. Und es ist auch nicht mit meinem Verständnis von einem Rechtsstaat vereinbar, wenn 17 intransparenten Geheimbehörden ein Freibrief erteilt wird, nach eigenem Ermessen Organisationen über die Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus den Geldhahn abdrehen zu können.///

/Die Bundesregierung verkennt hier das eigentliche Problem: Bürgerinnen und Bürger brauchen verlässliche Angaben, ob die Organisation, der sie spenden möchten, gemeinnützige Ziele nicht nur auf dem Papier verfolgt. Doch hier muss ganz anders angesetzt werden, als blind auf die Berichte des Verfassungsschutzes zu vertrauen.“/

Quelle:
http://www.lisa-paus.de/show/6048069.html?searchshow=jahressteuergesetz

Den Worten meiner Kollegin ist nur soviel anzufügen, als dass sich die grüne Bundestagsfraktion auch bei den weiteren Beratungen dafür einsetzen wird, diese unsinnige Regelung im nun vorliegenden Entwurf zu kippen. Darüber hinaus werden wir uns u.a. mit Hinweis auf die unabsehbaren Folgen für die deutsche Gründerszene dafür einsetzen, dass die Auswirkungen des Gesetzesvorhaben auf die deutsche Gründerszene bei den weiteren Beratungen um das Jahressteuergesetz Berücksichtigung finden. Als Grüne Fraktion werden wir uns dafür einsetzen, dass letztendlich ein Jahressteuergesetz vorgelegt wird, dass weder die wichtige Arbeit von Nichtregierungsorganisationen behindert, noch die weitere Entwicklung einer vitalen Gründerszene unnötig einschränkt.

Haben Sie nochmals vielen Dank für Ihre Frage!

Mit freundlichen Grüßen nach Trittau

Ihr Konstantin Notz

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