Frage an Konstantin von Notz bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Konstantin von Notz
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Frage von Heinrich S. •

Frage an Konstantin von Notz von Heinrich S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. von Notz,

im NSA-Untersuchungsausschuss sprechen Sie von einem "Putinschen Mechanismus", "wenn ein in einer offenen Gesellschaft bekannter Sachverhalt, der von der Datenschutzbeauftragten untersucht wird, ein streng geheimer Vorgang werden kann."
Halten Sie es angesichts der fortgesetzten Verschleierung im Deutschen Bundestag wirklich für angemessen, diese mit dem Namen Putin zu verbinden? Beabsichtigen Sie damit einen neuen Baustein zum Aufbau des Feindbildes Russland/Putin zu schaffen?

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Sehr geehrter Herr Schuster,

haben Sie besten Dank für Ihre Frage vom 21. Oktober 2016.

An dem besagten Tag befragten wir eine Mitarbeiterin der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Sie berichtete dem Ausschuss erneut, von den Umständen, unter denen ihre Behörde die vom Bundesnachrichtendienst und der amerikanischen National Security Agency (NSA) betriebene Abhöranlage in Bad Aibling ab Sommer 2013 inspizierte. Die Befunde der beiden Kontrollbesuche sind in einem Sachstandsbericht festgehalten, der seit Juli 2015 vorliegt. Eine gesonderte "rechtliche Bewertung" ging dem Untersuchungsausschuss im Frühjahr 2016 zu. Beide Dokumente sind der Öffentlichkeit offiziell nicht zugänglich. Der Sachstandsbericht ist als "streng geheim", die rechtliche Bewertung als "geheim" eingestuft.

Über die dort gewonnenen Erkenntnisse und ihre rechtliche Bewertung konnten wir leider, obwohl mittlerweile auf netzpolitik.org im Wortlaut nachzulesen, erneut nur in geheimer Sitzung beraten. Um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen: Wir hätten uns einen anderen Weg der Veröffentlichung dieser so wichtigen Informationen gewünscht und haben dies auch wiederholt zum Ausdruck gebracht. Gegenüber der Bundesregierung haben wir mehrfach angemahnt, die Erkenntnisse aus dem Bericht der zuständigen Kontrollbehörde öffentlich zu machen. Hierum hatte auch die Behörde das Kanzleramt selbst gebeten.
Dieses Ersuchen wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass die der Bewertung zugrunde liegenden Sachverhalte als "geheim" oder "streng geheim" eingestuft seien und daher auch die rechtlichen Bewertungen ebenfalls der Geheimhaltung bedürfen. Diese Einschätzung ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, weil nahezu alle Sachverhalte, die die BfDI bewertet hat, in den Vernehmungsprotokollen und Akten des Ausschusses in offener Form vorliegen.

Die strikte Weigerung, die Informationen aus dem Bericht der BfDI in dieser für die Diskussionen um die Rechtmäßigkeit geheimdienstlicher Überwachung zentralen Frage der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, erinnert mich, und dabei bleibe ich, an Vorgehensweisen und Mechanismen, die man eher in autoritären Staaten denn in einer Demokratie vermuten würde. So gehört es meines Erachtens zum Wesenskern der Demokratie, von unabhängiger Seite als unrechtmäßig charakterisiertes Vorgehen korrigieren und gegebenenfalls diejenigen, die es über Jahre tolerieren, auch abwählen zu können. Und das ist eben nur möglich, wenn die Vorgänge auch öffentlich sind.

Mit besten Grüßen nach Erkrath-Hochdahl
Konstantin v. Notz

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