Frage an Konstantin von Notz bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Brigitte F. •

Frage an Konstantin von Notz von Brigitte F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Von notz,

Lt.englischen Zeitungen z.b. guardian 23.5 sind in Grossbritannien lebende europäischen Bürger daran gehindert worden, in wahllokalen in London ihre Stimme bei der Europawahl abzugeben.

Guardian 23.5. Vote in y o u r o w n Country
E u Citizens Teil of u k Poll Chaos

Financial Time 23.5.ü
Citizen turned Away From

Wie ist ihre Meinung zu diesem Skandal.

Mit freundlichen grüssen
B. F.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau F.,

haben Sie besten Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut. Gerne versuche ich im Folgenden Ihre Frage zu beantworten.

In Großbritannien leben mehr als 3,5 Millionen EU-Bürger. Am Tag der Wahlen zum Europäischen Parlament haben manche von Ihnen von Problemen bei der Stimmabgabe berichtet, u.a. auch auf Twitter unter dem Hashtag #DeniedMyVote. Hintergrund ist offensichtlich, dass im Vereinigten Königreich Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten bei der Stimmabgabe in einem Formular versichern mussten, nicht (zusätzlich) in ihrem Heimatland abzustimmen bzw. angestimmt zu haben, beispielsweise per Briefwahl. Informationen über dieses Prozedere, so der Vorwurf von zahlreichen Betroffenen, hätten diese entweder zu spät oder gar nicht erreicht.

Wie viele Bürgerinnen und Bürgern aus anderen EU-Ländern in Großbritannien tatsächlich bei der Stimmabgabe behindert wurden, war ad hoc schwer zu bewerten. Darauf, dass die Vorwürfe zumindest teilweise zutrafen, deutet eine Stellungnahme der britischen Wahlkommission hin, in der Verständnis für die Frustration einiger EU-Bürgerinnen und Bürger geäußert wurde.

Schuld an den Problemen sei die kurzfristige Bekanntgabe der Regierung gewesen, dass GB trotz der verfolgten Pläne zum Austritt aus der Europäischen Union („Brexit“) an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen werde/müsse. Erst am 7. Mai hatte die Regierung erklärt, dass eine Teilnahme an der Wahl nicht mehr abzuwenden sei. Offenbar hat die Regierung unter Premierministerin May bis zuletzt gehofft, ihr Austrittsabkommen noch rechtzeitig durch das Parlament zu bringen und einer Wahlteilnahme auf diesem Weg zu entgehen.

Zur Erinnerung: Großbritannien hätte eigentlich schon am 29. März 2019 aus der EU austreten sollen. Diese Frist wurde zwischenzeitlich, nachdem das von Theresa May vorgelegte Austrittsabkommen in insgesamt drei Anläufen im Parlament keine Mehrheit fand, bis zum 31. Oktober verlängert.

In Brüssel hat man sich besorgt über die Meldungen aus Großbritannien gezeigt. Der sog. „Brexit-Beauftragte“ des Europäischen Parlaments, Guy Verhofstadt, forderte eine Untersuchung des genauen Ausmaßes der Problematik. Leider war es mir bislang nicht möglich, einen genauen Stand bezüglich dieser Untersuchung in Erfahrung zu bringen. Auf eine Rückmeldung aus dem Büro des Bundeswahlleiters warte ich derzeit noch und bleibe diesbezüglich gerne mit Ihnen in Verbindung.

Mit besten Grüßen nach Stolberg!
Konstantin von Notz

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