Frage an Konstantin von Notz bezüglich Bundestag

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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Arno P. •

Frage an Konstantin von Notz von Arno P. bezüglich Bundestag

Guten Tag, Herr von Notz!

Mit großem Unverständnis habe ich festgestellt, dass die Zahl der Bundestagsabgeordneten kontiniuerlich zunimmt und dadurch dem Steuerzahler immer mehr Kosten zugmutet werden. Die zusätzlichen Ausgaben für Abgeordnete aus Überhangsmandaten und dergleichen belasten den Haushalt des Bundes und behindern zum anderen politische Entscheidungen, da zuviele Personen in die Beratungen eingebunden werden müssen.
Welche konkreten Vorschläge haben Sie bzw. die Grünen, um die Zahl der Sitze des Bundestages in der nächsten Legislaturperiode einzudämmen?
Ich danke für Ihre Antwort und hoffe auf Ihre Bemühungen ganz im Sinne der steuerzahlenden Bürger/innen des Landes.

Mit freundlichen Grüßen
A. P.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr P.,
haben Sie besten Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit als grüner Bundestagsabgeordneter.
Als Abgeordnete tragen wir eine große Verantwortung dafür, dass unser Parlament arbeitsfähig bleibt, und dafür, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung für unsere parlamentarische Demokratie und für unser Parlament, den Deutschen Bundestag, so bleibt, wie sie ist, oder noch besser wird.
Die eigentlich vorgesehene Zielgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten ist mit aktuell 709 Mitgliedern bereits weit überschritten. Nach der nächsten Bundestagswahl könnten es nahezu 800 Abgeordnete sein. Wir brauchen also dringend eine Wahlrechtsreform mit dem Ziel einer Verkleinerung des Bundestages. Und: Damit diese Reform bei der nächsten Bundestagswahl wirksam wird, muss sie bald kommen.
Das Problem eines immer größeren Parlaments bei ausbleibender Wahlrechtsreform ist seit vielen Jahren bekannt. Daher ist es für uns absolut unverständlich, dass es die beiden größten Fraktionen im Deutschen Bundestag trotz einer seit Jahren dauernden Diskussion und zahlreicher hierzu vorliegender Vorschläge partout nicht bewerkstelligt kriegen, eigene Ideen für eine Reform zu unterbreiten und zur Diskussion zu stellen. Das wirft ein extrem schlechtes Bild auf sie, aber eben auch auf das Parlament und die Anpassungsfähigkeit unseres politischen Systems.
Seit vielen Monaten erleben wir eine Hinhaltetaktik der Großen Koalition, die scheinbar zu gar keinem Ergebnis kommen will, obwohl jede und jeder, der sich mit dem Wahlrecht befasst, weiß, dass wir eine Änderung des Wahlrechts dringend brauchen, weil es eine strukturelle Problematik beim personalisierten Verhältniswahlrecht gibt.
Dass sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD einfach weigern, sich einer echten, tragfähigen Lösung auch nur anzunähern oder sie dem Deutschen Bundestag endlich vorzulegen, ist ein echtes Armutszeugnis und grenzt an Verweigerungshaltung zu Lasten unserer Demokratie.
Das, was Union, SPD und vermeintlich Große Koalition – trotz der Vereinbarung, das Wahlrecht überparteilich zu reformieren – tun bzw. nicht tun, ist nichts anderes als die kollektive Weigerung, politische Verantwortung zu übernehmen. Wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben aber genau diese Verantwortung zu tragen.
Dabei gibt es längst Modelle und Lösungen für das personalisierte Verhältniswahlrecht. Wir Grüne haben gemeinsam mit der FDP und den Linken einen Vorschlag gemacht: eine Wahlkreisreduzierung, der Verzicht auf das Sitzkontingentverfahren und die moderate Erhöhung der Gesamtzahl auf 630 Abgeordnete. So könnten wir das personalisierte Verhältniswahlrecht proportional gerecht für alle Parteien im Deutschen Bundestag umsetzen.
Es gibt auch viele andere Vorschläge, zum Beispiel das sogenannte Kappungsmodell. Es besagt, dass jeder nur mit so vielen direkt gewählten Abgeordneten einziehen kann, wie es das Zweitstimmenergebnis ermöglicht. Das wiederrum wäre die Umsetzung des Verhältniswahlrechtes.
Gangbar wäre auch ein Vorschlag von Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtlern, die die Kappung der Direktmandate an der Stelle, wo das Zweitstimmenergebnis überschritten wird, vorschlagen. Demnach könnten nur so viele Abgeordnete in den Deutschen Bundestag einziehen, wie es dem Zweitstimmenergebnis entspricht, ansonsten zöge der oder die zweitdirekt gewählte Abgeordnete ein.
Es gibt bis heute jedoch nur einen einzigen Vorschlag, der dem Parlament vorliegt. Das ist der gemeinsame Vorschlag von FDP, Grünen und Linken.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://www.gruene-bundestag.de/themen/innenpolitik/wahlrecht-reformieren-aufblaehung-des-bundestages-verhindern

Mit besten Grüßen nach Ahrensburg!
Konstantin von Notz

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