Muss das Cannabiskontrollgesetz ihrer Partei für eine Umsetzung zwingend mit Zustimmung durch die absolute Mehrheit des Bundesrats verabschiedet werden?

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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Bernd B. •

Muss das Cannabiskontrollgesetz ihrer Partei für eine Umsetzung zwingend mit Zustimmung durch die absolute Mehrheit des Bundesrats verabschiedet werden?

Sehr geehrter Herr von Notz,

meine große Sorge ist, dass ein möglicherweise geplantes Cannabiskontrollgesetz an einer ideologisierten Blockadepolitik einer Union im Bundesrat scheitert und das obwohl das BtmG in erster Linie Sache des Bundes und nicht der Länder ist. Was werden Sie tun um das Gesetz so zu gestalten, dass es trotzdem umgesetzt werden kann (z.B es so ausgestalten dass es sich bei CannKG nicht um ein Zustimmungsgesetz sondern um ein Einspruchsgesetz ggü dem Bundesrat handelt)?
Wird eine Entkriminalisierung der Konsumenten in einem separaten Gesetz bereits vor einem möglichen CannKG verabschiedet werden?

Besten Dank für Ihre Antwort
und viele Grüße
Bernd.B

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage an mich und das damit verbundene Interesse an den Positionen der Grünen zur Legalisierung von Cannabis. Über beides habe ich mich sehr gefreut und möchte sehr gerne darauf eingehen.

Klar ist: Die bisherige Cannabis-Verbotspolitik ist gescheitert. Die negativen Folgen der bisherigen, repressiven Drogenpolitik sind offensichtlich. Viele gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit Cannabis sind gerade die Folge dieser Politik.  Die Zahl der Cannabiskonsumenten in Deutschland ist seit Jahren trotz strafrechtlicher Verfolgung gleichbleibend hoch. Das Betäubungsmittelgesetz hat seine ursprüngliche Intention der Reduzierung des Angebots und Verringerung der Nachfrage nicht erfüllen können.

Wer Cannabis konsumieren möchte, schafft das schon jetzt ganz leicht, trotz aller Verbote. Der Schwarzmarkt ist gefährlich, da auf diesem keinerlei Regeln existieren. Auf dem illegalen Markt gibt es beispielsweise keinen Jugendschutz. Die Konzentration der Wirkstoffe bleibt im Verborgenen. Verunreinigungen durch gefährliche Streckmittel wie Blei, Glas oder synthetische Cannabinoide erhöhen das gesundheitliche Risiko zu Lasten der Konsument*innen.

Wir Grüne setzen uns gemeinsam mit zahlreichen Strafrechtsprofessor*innen und Praktiker*innen wie dem Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) für eine Entkriminalisierung der Konsument*innen von Cannabis ein. Auch in sehr großen Teilen der Bevölkerung wird das Ansinnen geteilt, zu regulieren statt zu kriminalisieren. Cannabis muss in den Fachgeschäften kontrolliert abgegeben werden können, um Gesundheits- und Jugendschutz zu gewährleisten. Mit einem Cannabiskontrollgesetz wollen wir gesetzliche Regeln für den Anbau, Handel, Abgabe, Besitz und Konsum von Cannabis unter wirksamen Vorschriften zum Jugendschutz schaffen.

Im Rahmen der Gesetzgebung ist – das sprechen Sie zutreffend an – die Mitwirkung des Bundesrats zu berücksichtigen. Sollte ein zukünftiges Cannabiskontrollgesetz auch Regelungen enthalten, durch die Landesbehörden zusätzliche Regulierungsaufgaben übertragen werden, dann wäre dieses Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig. Eine bloße Entkriminalisierung wie beispielsweise die Streichung der Strafbarkeit konsumnaher Delikte bei Cannabis im BtMG wäre hingegen nicht zustimmungspflichtig. Die Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat zum Zeitpunkt der Verabschiedung müssten in die Gestaltung der Gesetzgebung einbezogen werden.

Einen umfassenden Gesetzentwurf für ein Cannabiskontrollgesetz haben wir als Grüne im Bundestag bereits in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegt. Der Gesetzentwurf wurde von der Großen Koalition sowie der AfD abgelehnt. Die kommende Regierung sollte nun einen anderen Weg gehen und muss die nachteiligen Folgen der bisherigen Verbots-Politik beheben. Ich kann Ihnen versichern, wir Grüne werden uns weiterhin für eine Reform stark machen – so wie wir es im Wahlprogramm zur Bundestagswahl festgelegt und unseren Wählerinnen und Wählern in Aussicht gestellt haben.

Diese Entscheidung wird jedoch nicht nur von uns Grünen alleine getroffen. Maßgeblich wird sein, auf welche politische Linie sich die Parteien der designierten Ampelkoalition in den derzeitigen Koalitionsverhandlungen verständigen werden. Da diese Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, ist es zum aktuellen Zeitpunkt schwer eine konkrete Antwort auf Ihre Frage zu geben. Wir Grünen werben weiterhin für unsere Positionen und sind zuversichtlich, die anderen Parteien  überzeugen zu können. Das würde die notwendige Kehrtwende einleiten hin zu einer Drogen- und Suchtpolitik, die auf wirksame Prävention und Jugendschutz sowie auf Entkriminalisierung und Selbstbestimmung setzt.

In der Hoffnung bald noch konkretere Antworten zu diesem Thema geben zu können, verbleibe ich

mit besten Grüßen nach Flensburg!
Konstantin v. Notz

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