§ 19 GBO lautet: Eine Eintragung erfolgt, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird. Das wird vielfach interpretiert, dass es freiwillig ist.

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Konstantin von Notz
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Frage von Otmar K. •

§ 19 GBO lautet: Eine Eintragung erfolgt, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird. Das wird vielfach interpretiert, dass es freiwillig ist.

Im Rahmen der Grundsteuerreform hat sich wohl herausgestellt, dass oftmals Einträge falsch sind, weil Verstorbene angeschrieben wurden. Das lässt vermuten, dass tatsächliche Eigentümerwechsel und andere wichtigen Eintragungen nicht vorgenommen wurden und werden. Was spricht dagegen, solche Einträge ganz klar und deutlich verpflichtend zu machen, die Eintragungen also nicht von der (freiwilligen) Bewilligung abhängig zu machen? Im voraus vielen Dank.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. K.

vielen Dank für Ihre Frage und das damit verbundene Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut.

Meine Fraktion setzt sich seit Langem für ein zentrales Immobilienregister ein, weil die Grundbücher in Deutschland regelmäßig leider nicht verlässlich Auskunft darüber geben, wer tatsächlich die Eigentümerrechte an einem Grundstück hat bzw. diese ausübt. Insgesamt sind Eigentumsverhältnisse auf dem Immobilienmarkt in Deutschland im internationalen Vergleich besonders intransparent. Hier wollen wir - selbstverständlich datenschutzkonform - Abhilfe schaffen.

Das Grundbuch schützt denjenigen, der ein Recht an einem Grundstück erwirbt. Zu seinen Gunsten gilt der Inhalt des Grundbuchs als richtig, es sei denn, dass ein Widerspruch gegen die Richtigkeit eingetragen oder die Unrichtigkeit dem Erwerber bekannt ist. Daraus entsteht zwar mittelbar ein Anreiz, die Eintragung korrekt zu halten, verschafft aber keinen zuverlässigen Gesamtüberblick darüber, welche Immobilie in Deutschland wem gehört. Es fehlt also an Transparenz. Das hat nicht nur empfindliche Implikationen, z.B. für die Bekämpfung von Finanzkriminalität, sondern mittelbar beispielsweise auch für den Mietmarkt. So reduziert sich der verfügbare Bestand, da mit „gewaschenem“ Geld oftmals Objekte in guten Lagen erworben werden, die wiederum auch oftmals unter Wohnraumknappheit leiden. Schon dieses Beispiel macht deutlich, dass ein Immobilienregister einen großen Mehrwert hat.

Beste Grüße nach Illingen
Konstantin v. Notz

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