Steht ihre Partei zu der Aussage von Herrn Habeck, dass eine Wärmepumpe nicht teurer sein soll als eine neue Gasheizung und wie soll es trotz der neuen Gesetze umgesetzt werden?

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Konstantin von Notz
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Frage von Thorsten J. •

Steht ihre Partei zu der Aussage von Herrn Habeck, dass eine Wärmepumpe nicht teurer sein soll als eine neue Gasheizung und wie soll es trotz der neuen Gesetze umgesetzt werden?

Guten Tag Herr von Notz

meine Frage richtet sich an das Versprechen von Herrn Habeck, dass eine Wärmepumpe nicht teurer sein wird als eine neue Gasheizung.

Quote
Ziel: Der Umstieg solle ab 2024 für kleine und mittlere Einkommen nicht teurer werden als eine neue Gasheizung. „Das ist der Plan, das ist die Zusage“, so Habeck. Ziel: Der Umstieg solle ab 2024 für kleine und mittlere Einkommen nicht teurer werden als eine neue Gasheizung. „Das ist der Plan, das ist die Zusage“, so Habeck.
Unquote

Zusage = Versprechen = Wort

Lese ich nun die Nachrichten bzgl Förderung ab 2024 rein für Wärmepumpen gibt es keine Möglichkeit diesen Preis zu erreichen.

Bitte bestätigen sie mir das ihre „Zusage“ tatsächlich verlässlich ist und nicht nur ein typisches Politikerluftschloss.

Bitte keine Ausflüchte bzgl Koalition,Kompromisse etc, wie erbärmlich wäre es sein Wort zu geben, nur um dann einen Rückzieher zu machen weil „die Anderen“ nicht mitspielen.

Vielen Dank für Ihre Antwort

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das in ihr zum Ausdruck kommende Interesse an meiner politischen Arbeit. Über beides habe ich mich gefreut.

Wenn Deutschland seine Klimaziele erreichen will, muss sich Klimaschutz als Querschnittsthema durch alle Bereiche ziehen – von Energie, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft bis hin zu Bauen und Wohnen. Gerade im Gebäudesektor ist noch viel tun. Der Anteil von Öl- und Gasheizungen am Heizungsbestand insgesamt lag 2021 bei 75 Prozent. Und auch im Wohnungsneubau machten Gasheizungen 2020, also fünf Jahre nach dem Pariser Klimaabkommen, über 33 Prozent aus. Der Trend ist zwar leicht rückläufig, dennoch war 2021 jede vierte neue Heizung eine Gasheizung.

Neue Gasheizungen sind nicht nur klimapolitisch fatal, sondern eine massive Fehlinvestition in fossile Technologie.  Die nun vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist ein Meilenstein für Versorgung mit erneuerbarer Wärme und schafft verlässliche Regelungen für den Heizungsaustausch, um die teure Fehlinvestitionen in fossile Energien verhindern. Damit werden ab 2024 alle Heizungen, die neu eingebaut werden, zu mindestens 65 Prozent mit grüner Energie betrieben.

Für die Technik besteht Wahlfreiheit. Es sind unterschiedliche Erfüllungsoptionen, Übergangsfristen und Härtefallregelungen vorgesehen. So werden unterschiedliche Lösungen und Ansätze eröffnet, wie der Umstieg auf erneuerbare Wärme gelingen kann.

Der Einbau erneuerbarer Heizungen verringert die Abhängigkeit von fossilen Energien und schützt vor unvorhersehbaren Preissprüngen. Dabei erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft ausreichend Planungssicherheit. Kurz: Erneuerbare Wärme bringt Sicherheit, Freiheit und Preisstabilität.

Uns Grünen ist es sehr wichtig, dass die persönlichen Folgen dieser notwendigen Klimaschutzmaßnahme durch pragmatische Übergangslösungen und -fristen, Härtefallregelungen und Förderprogramme abgefedert werden. Im Einzelnen:

Faire Wärme ist sozial ausgewogen und pragmatisch umsetzbar. Funktionierende Heizungen im Bestand können natürlich weiter betrieben und repariert werden, die bereits geltende Regelung für eine Austauschpflicht von 30 Jahren nach Inbetriebnahme bleibt bestehen. Wenn eine Gas- oder Ölheizung einen Totalschaden erleidet und nicht mehr repariert werden kann, besteht eine Übergangsfrist von drei Jahren. Zunächst kann also wieder eine Gas- oder Ölheizung eingebaut werden, die erst nach der Übergangsfrist ausgetauscht werden muss. Bei einem Umstieg von Gasetagenheizungen auf zentrale Heizungslösungen besteht eine Übergangsfrist von sieben Jahren. Bei einem Wechsel von zentralen Öl- oder Gasheizungen sowie Gasetagenheizungen auf Fernwärme besteht eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Mit diesen pragmatischen Übergangslösungen und Übergangsfristen wird Planungs- und Investitionssicherheit für den Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung gesichert, Überforderungen werden vermieden.

Faire Wärme sieht weiterhin Härtefallregelungen für Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer sowie Schutzklauseln für Mieterinnen und Mieter vor. In bestimmten Fällen können Eigentümerinnen und Eigentümer sogar komplett von der Pflicht befreit werden, wenn etwa eine unbillige Härte nachgewiesen wird. Dies ist der Fall, wenn die Kosten für den Einbau der neuen Heizung nicht innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Mieterinnen und Mieter werden vor hohen Betriebskosten geschützt.

Ein weiterer Baustein für faire Wärme ist die soziale Abfederung durch Förderprogramme. Dafür greifen wir den Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzern mit gezielter finanzieller Unterstützung und klaren, planungssicheren Ausgestaltungsmöglichkeiten unter die Arme. Um den Umstieg auf erneuerbare Energien finanzierbar zu machen, wird eine finanzielle Förderung bereitgestellt. Ziel der Förderung ist es sicherzustellen, dass die Kosten etwa einer Wärmepumpe auch von Haushalten mit kleinen oder mittleren Einkommen getragen werden können. Für den Einbau von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen etwa steht allein 2023 ein Fördervolumen von 13 Milliarden Euro zur Verfügung. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird diese Maßnahme mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten gefördert.

Herzliche Grüße nach Geesthacht,

Konstantin v. Notz

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