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Ist die aktive Förderung des Islam (v.a. in Bezug auf das Recht, Kopftuch zu tragen) mit der vom Grundgesetz vorgeschriebenen tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung vereinbar?

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Lamya Kaddor
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Frage von Alexandra S. •

Ist die aktive Förderung des Islam (v.a. in Bezug auf das Recht, Kopftuch zu tragen) mit der vom Grundgesetz vorgeschriebenen tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung vereinbar?

Sehr geehrte Frau Kaddor,

Ihre Fraktion fordert, den Islam in Deutschland aktiv zu fördern, u.a. durch den Abbau von Kopftuchverboten.

Das Grundgesetz sieht jedoch keine aktive Förderpflicht für Religionen vor, sondern bei der Gleichberechtigung (Art. 3 Abs. 2 GG):

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Ist es damit vereinbar, dass Lehrerinnen und andere Autoritätspersonen Kopftuch tragen und damit andere, strengere Regeln für Frauen vorleben?

Könnte dies v.a. muslimische Mädchen nicht darin bestärken, dass Frauen sich in ihrer Freiheit einschränken müssen?

Wird speziell Mädchen in konservativen Milieus dadurch nicht die Möglichkeit genommen, z.B. in der Schule ein alternatives, freieres Frauenbild zu erleben?

Ich sehe einen Konflikt mit der staatlichen Pflicht zur aktiven Förderung der Gleichberechtigung.

Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Muslim*innen in Deutschland verdienen die gleichen Rechte wie andere Religionsangehörige. Doch bis heute fehlen ihnen wichtige Strukturen: Es gibt zu wenig islamischen Religionsunterricht, kaum staatlich anerkannte muslimische Gemeinden, keine Militärseelsorge und keine dauerhafte Förderung für muslimische Vereine. Gleichzeitig steigt die Zahl islamfeindlicher Übergriffe auf einen Höchststand. In unserem Antrag fordern einen nationalen Aktionsplan, der muslimischen Gemeinden endlich die gleichen Möglichkeiten gibt wie anderen Religionsgemeinschaften – und der auch Muslim*innen wirksam vor Hass und Diskriminierung schützt. Es geht nicht um Sonderrechte, sondern um überfällige gleiche Rechte und gleichberechtigte Teilhabe.

Bereits jetzt gibt es Lehrerinnen, die im Schuldienst ein Kopftuch tragen. Die Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass die Schulgemeinschaft nicht vor besonderen Herausforderungen gestellt wird. In Berlin wurde mit Fatma Kan unlängst eine Lehrerin mit Kopftuch mit dem Deutschen Lehrkräftepreis ausgezeichnet. 

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