Ist aufgrund der weiter anhaltenden Flüchtlingskrise davon auszugehen, dass die Regelung zu § 107d BeamtVG verlängert und wieder auf 150 Prozent angehoben wird, ähnlich 2018-2019?

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Frage von Hans R. •

Ist aufgrund der weiter anhaltenden Flüchtlingskrise davon auszugehen, dass die Regelung zu § 107d BeamtVG verlängert und wieder auf 150 Prozent angehoben wird, ähnlich 2018-2019?

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Sehr geehrter Herr R.,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Fortschreibung des § 107d BeamtVG ist Teil eines Gesetzentwurfes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation, der in der Bundesregierung zur Zeit noch abgestimmt wird. Es wird beabsichtigt, die in § 107d BeamtVG verankerte Höchstgrenze  für eine begrenzte Zeit fortzuschreiben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Lars Castellucci

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