Wie steht es um den Familienzuschlag Stufe 1 für Bundesbeamte? Fällt dieser für "nur" verheiratete Paare ab dem 01.03.2024 bzw. schon vorher weg?

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Frage von Kristin R. •

Wie steht es um den Familienzuschlag Stufe 1 für Bundesbeamte? Fällt dieser für "nur" verheiratete Paare ab dem 01.03.2024 bzw. schon vorher weg?

Guten Abend,
laut des Referentenentwurfs des BBVAngG 2023/2024 vom Februar 2023 wird der Familienzuschlag Stufe 1 für neugeschlossene Ehen ("nur" verheitratet") entfallen.
Laut Ihren Antworten zu ähnlichen Fragen zum BBVAngG dauern die Ressortabstimmungen dazu zurzeit an.

Können Sie hierzu einen aktuellen Sachstand geben? Fällt der Familienzuschlag für "nur verheiratet" weg? Wenn ja, ab wann gilt diese Regelung?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau R.,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Deutsche Bundestag hat die Übertragung des im April 2023 vereinbarten Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen rückwirkend auf die Bundesbeamt*innen, Richter*innen, Soldaten und Versorgungsempfänger*innen am 16. November 2023 beschlossen.

Bislang liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Ihre Frage tangiert, noch nicht vor und ist daher auch noch nicht im parlamentarischen Verfahren. Die entsprechenden Stellen arbeiten daran. 

 

Freundliche Grüße

Lars Castellucci

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