Der Verfassungsschutz ist als staatliches Organ immer an Recht und Gesetz gebunden. Welche Partei, welche Institution oder welche Personen beobachtet werden, obliegt allein der Behörde nach den gesetzten Maßstäben der wehrhaften Demokratie: Gefahren des politischen Extremismus und Terrorismus sowie die Bedrohungen durch Spionageaktivitäten sollen aufgeklärt werden.
Antwort 22.05.2024 von Lars Castellucci SPD
Antwort 22.05.2024 von Lars Castellucci SPD
Die Überprüfung wird grundsätzlich nur auf Antrag der/des Dienstvorgesetzten bzw. Arbeitgeberin und Arbeitgeber durchgeführt. Diese können z. B. MdB, Fraktion oder aber die Verwaltung des Deutschen Bundestages sein. Faktisch ist es so, dass alle Mitarbeitenden der Abgeordneten des Deutschen Bundestages einer Sicherheitsüberprüfung (Ü1) unterzogen werden, so will es die Bundestagsverwaltung.
Antwort 24.06.2024 von Lars Castellucci SPD
Die Rürup-Rente hat leider einige Schwächen.
Antwort 30.04.2024 von Lars Castellucci SPD
Die Bleibeperspektive ist ein wichtiges Thema, für das ich mich einsetze. Wir diskutieren zur Zeit unterschiedliche Modelle.
Antwort 15.04.2024 von Lars Castellucci SPD
Einen konkreten Zeitplan hierzu kann ich Ihnen leider nicht nennen.
Antwort 28.06.2024 von Lars Castellucci SPD
Die Länge eines Gesetzgebungsverfahren variiert.