Die Überprüfung wird grundsätzlich nur auf Antrag der/des Dienstvorgesetzten bzw. Arbeitgeberin und Arbeitgeber durchgeführt. Diese können z. B. MdB, Fraktion oder aber die Verwaltung des Deutschen Bundestages sein. Faktisch ist es so, dass alle Mitarbeitenden der Abgeordneten des Deutschen Bundestages einer Sicherheitsüberprüfung (Ü1) unterzogen werden, so will es die Bundestagsverwaltung.
Antwort 22.05.2024 von Lars Castellucci SPD
Antwort 24.06.2024 von Lars Castellucci SPD
Die Rürup-Rente hat leider einige Schwächen.
Antwort 30.04.2024 von Lars Castellucci SPD
Die Bleibeperspektive ist ein wichtiges Thema, für das ich mich einsetze. Wir diskutieren zur Zeit unterschiedliche Modelle.
Antwort 15.04.2024 von Lars Castellucci SPD
Einen konkreten Zeitplan hierzu kann ich Ihnen leider nicht nennen.
Antwort 28.06.2024 von Lars Castellucci SPD
Die Länge eines Gesetzgebungsverfahren variiert.
Antwort 15.04.2024 von Lars Castellucci SPD
Die von Ihnen angesprochene Vermögensabschöpfung wurde unter Federführung der SPD und nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 8/19) aus dem Jahr 2021 deutlich ausgeweitet.
