Wären sie bereit eine einheitliche EU Regelung zum MPU System anzuregen denn Deutschland diskriminiert seine Bürger massivst und es gibt einen Realen Rechtsfreien Raum im Verw.Recht?

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Lena Düpont
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Frage von Jochen T. •

Wären sie bereit eine einheitliche EU Regelung zum MPU System anzuregen denn Deutschland diskriminiert seine Bürger massivst und es gibt einen Realen Rechtsfreien Raum im Verw.Recht?

Als Ausschussmitglied im Bürgerl.Freih.Justiz u.Inneres,
will ich von ihnen wissen, ob sie bereit wären eine Reform der Fahrtauglichkeitsregelung MPU zu erarbeiten welche nicht von Willkür der Anbieter geprägt ist.
Ich habe bereits 2Jahre Abstinenzprogramm hinter mir und 3MPU s und bekomme aufgrund der Umgekehrten Beweißlast im Verwaltungsrecht gepaart mit der fehlenden Aufzeichnungspflicht für MPU Psych.Explorationen meinen Fahrerlaubnis einfach nicht wieder.Das versteh ich nicht. In Östereich würde es ausreichen nachzuweißen, dass man 1Jahr Abstinent ist, warum wird das hier einfach nicht annerkannt sondern von der Rechtsmittelfreien Ansicht von Psychologen abhängig gemacht.Ich rege an eine faire Regelung wie in Ö. zu erarbeiten.
Beleg:
-https://fragdenstaat.de/anfrage/zu-der-fehlenden-verbindlichen-aufzeichnungspflicht-fur-mpu-anbieter-die-psychologen-gesprache-in-der-fahreignungsbegutachtung/
-https://www.firmenauto.de/mpu-adac-fordert-reformen-1561533.html

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Sehr geehrter Herr T.

ich bedanke mich für Ihr Schreiben, welches ich über abgeordnetenwatch.de erhalten habe.

Die Richtlinie 2006/126/EG, auch Führerscheinrichtlinie genannt, verfolgt in erster Linie das Ziel, das Fahrerlaubnisrecht und die grundlegenden Züge einer Verkehrspolitik zu europäisch zu harmonisieren und zu vereinfachen.

Die Bestimmungen für den Erhalt der Fahrerlaubnis liegen dabei jedoch alleinig in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. In Deutschland regelt dies die Fahrerlaubnis-Verordnung. Eine Angleichung an österreichische Regelungen könnte entsprechend nur über eine Änderung der deutschen Gesetzgebung erfolgen.

Das zeigt auf, dass die Europäische Union im Bereich des Verkehrsrechts nur geteilte Zuständigkeit besitzt, die sich in erster Linie auf die Gewährleistung eines reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts und die Beseitigung technischer Hemmnisse fokussiert.

Damit fehlt der EU-Kommission, als einzige Institution mit Initiativrecht, rechtlich die Kompetenz eine solche Änderung anzuregen.

Mit freundlichen Grüßen

Lena Düpont

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