Grundsätzlich ist der Einsatz eines Avatars zur Überbrückung krankheitsbedingter Abwesenheiten in NRW möglich und wird bereits in mehreren Städten genutzt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein landesweit einheitlich geregeltes Verfahren, sondern um ein ergänzendes Angebot, das Schulen in eigener Verantwortung und in Absprache mit Schulträgern und Datenschutzbeauftragten umsetzen können.
Antwort 14.05.2025 von Lena Zingsheim-Zobel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 14.05.2025 von Lena Zingsheim-Zobel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen und Regelungen ist wichtig, um den vielfältigen Bedürfnissen aller betroffenen Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden und ihnen auch bei längerer Erkrankung eine möglichst stabile schulische Anbindung zu ermöglichen
Antwort 01.12.2022 von Lena Zingsheim-Zobel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine finanzielle Verbesserung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte kommt!
Antwort 23.09.2022 von Lena Zingsheim-Zobel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorgeschlagen sind momentan fünf Stufen, die zu einer vollkommenden Anpassung zum 1.8.2026 führen.