Frage an Leni Breymaier bezüglich Finanzen

Leni Breymaier MdB, Fotograf: Fionn Große
Leni Breymaier
SPD
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Frage von Martin K. •

Frage an Leni Breymaier von Martin K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Breuer,

der Spitzensteuersatz lag in den 1980er Jahren bei 56% und galt für Einkommen ab ca. 66.000€. Heute liegt er bei 42% und gilt ab einem Einkommen von ca. 54.000€ (die Reichensteuer von 45% ab ca. 250.000€ ist mir bekannt). Berücksichtigt man die Lohnsteigerungen seit damals, komme ich zu dem Schluss, dass immer mehr Menschen den Spitzensteuersatz bezahlen. Da dieser aber vergleichsweise niedrig ist, profitieren vor allem die absoluten Topverdiener, deren Gehälter heutzutage im Millionenbereich liegen. Dazu 2 Fragen:
1. Wie erklären bzw. begründen Sie diese Reduzierung von über 30% und warum hat die SPD dies zu Zeiten Schröders getan und seither nicht versucht es rückgängig zu machen?
2. Wie erklären bzw. begründen Sie die Tatsache, dass ein Ingenieur den gleichen Lohnsteuersatz bezahlt wie ein DAX-Vorstand oder Fußballprofi?

Freundliche Grüße
M. K.

Leni Breymaier MdB, Fotograf: Fionn Große
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

ich stimme Ihnen voll und ganz zu, wir brauchen deshalb dringend eine umfassende Steuerreform. Zuallererst müssen Familien sowie Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen entlastet werden. Darüber hinaus plant die SPD eine gerechtere Einkommenssteuer. Wie Sie bereits schreiben, liegt der aktuelle Steuersatz in Höhe von 42 Prozent heute bereits bei 54.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bei Singles. Wir erheben diesen Steuersatz künftig bei 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Dies entlastet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um zusätzliche fast zwei Milliarden Euro. Um dies finanzieren zu können, möchten wir den Spitzensteuersatz linear-progressiv auf 45 Prozent anheben, der dann ab 76.200 Euro zu versteuerndem Einkommen für Singles fällig wird. Besonders reiche Bürgerinnen und Bürger müssen einen größeren Beitrag für die Gesellschaft leisten, das ist richtig und wichtig. Diese Reichensteuer in Höhe von drei Prozent soll ab einem zu versteuernden Einkommen für Ledige von 250.000 Euro fix erhoben werden. Sehr große Erbschaften wollen wir mit einer umfassenderen Erbschaftsteuerreform höher besteuern.

Mit lieben Grüßen
Leni Breymaier

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