Überarbeiten Sie die Finanzierungsbeschränkungen von Psychotherapeutischen Leistungen im GKV-Stabilisierungsgesetz von Frau Warken?
Mit großer Sorge betrachtet meine Berufsgruppe der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten das geplante "Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung".
Vor allem für psychotherapeutische Praxen bedeuten die bisherigen Inhalte der Gesetzesvorlage eine deutliche finanzielle Verschlechterung, die letztlich zu einer noch schlechteren ambulanten psychotherapeutischen Versorgung führen wird.
Bitte überprüfen Sie im Gesetzesentwurf insbesondere die
- Einführung einer Deckelung psychotherapeutischer Leistungen
- Streichung von Zuschlägen für Kurzzeitpsychotherapie
- Koppelung der Honorierung an die Grundlohnrate
Diese Veränderungen sind besonders negativ und verursachen letztlich für die Gesellschaft langfristig wieder Mehrkosten.
Weitere Informationen:
https://www.dgvt.de/aktuelles/news-details/effizienz-ermoeglichen-statt-versorgung-deckeln/
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich teile Ihre Sorge. Gesundheitspolitisch ist die Absenkung der psychotherapeutischen Leistungen im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken höchst problematisch.
Wir bleiben aber nicht untätig und haben deshalb als Grüne erst kürzlich den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954, https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir fordern darin endlich eine Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung auf den Weg zu bringen, die sich an dem aktuellen Hilfebedarf orientiert.
Mit meiner Fraktion verfolge und begleite ich alle Prozesse rund um die Vergütung, die Ausbildungssituation sowie die kassenärztlichen Zulassungen von Psychotherapeut*innen und Zugänge für Patient*innen sehr aufmerksam. Die am 11.03.2026 vom Erweiterten Bewertungsausschusses beschlossene Kürzung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April um 4,5 Prozent sowie die geplanten finanziellen Einschnitte im Regierungsentwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sind im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie aus unserer Sicht absolut inakzeptabel und kontraproduktiv. Denn dadurch wird nicht nur individuelles Leid durch eine Erschwerung der Zugänge erhöht, sondern die gesamte unzureichende Versorgungssituation führt mittelfristig auch zu steigenden Kosten: Das Fehlen niedrigschwelliger Versorgung führt zu mehr Chronifizierung, mehr Krankenhausaufenthalten und im äußersten Falle sogar mehr Aufenthalten im Maßregelvollzug und folglich auch zu mehr volkswirtschaftlichen Kosten durch steigende Arbeitsausfälle und Frühberentungen. Wir sagen klar: Psychotherapeutische Arbeit muss adäquat finanziert werden – auch, um gesellschaftliche Folgekosten zu vermeiden.
In einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig steigt, Wartezeiten für viele Patient*innen unzumutbar lang sind und Praxen zugleich unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen, ist eine pauschale Honorarkürzung schlichtweg ein verheerendes Signal. Wenn Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten und Fehlanreize zu Ungunsten von GKV-Versicherten entstehen, gefährdet das die psychotherapeutische Versorgung aller. Was wir stattdessen brauchen, sind nachhaltige Reformen und strukturelle Verbesserungen. Pauschale Kürzungen werden die bestehende Fehlsteuerung und die finanzielle Schieflage innerhalb des Gesundheitssystems nicht lösen können.
Auch setzen wir Grüne schon lange eine Reform der Psychotherapieausbildung ein und finden, dass diese längst überfällig ist. Aus unserer Sicht ist vor allem die Finanzierung der Weiterbildung der Psychotherapeut*innen nicht ausreichend geregelt. Doch auch das braucht es für ein stabiles Gesundheitssystem. Sie finden auch dazu in unserem Parlamentsantrag konkrete Vorschläge.
Durch vielfältige gesellschaftliche Krisen erleben wir derzeit einen Anstieg psychischer Belastungen, besonders unter Kindern und Jugendlichen. Das Hilfesystem wird der steigenden Nachfrage nach Unterstützungs- und Behandlungsbedarfen zunehmend nicht mehr gerecht und stößt schon heute an seine Kapazitätsgrenzen. Alle Menschen mit Hilfebedarf sollen im Bedarfsfall niedrigschwellige Zugänge zu passgenauen psychosozialen und therapeutischen Angeboten haben. So sehen wir ganz klar die psychotherapeutische Versorgung außerhalb eines Primärversorgungssystems, damit Menschen mit psychiatrischem oder psychotherapeutischem Hilfebedarf weiterhin direkten Zugang zu diesen Versorgungsbereichen behalten.
Gemeinsam mit meiner Fraktion setze ich mich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz weiterhin dafür ein, dass angemessene finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen in der psychotherapeutischen Versorgung geschaffen werden bzw. bestehende erhalten bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
MdB Linda Heitmann
