Wann wird die Empfehlung der 54. Sitzung der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG umgesetzt?

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Frage von Martin S. •

Wann wird die Empfehlung der 54. Sitzung der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG umgesetzt?

Sehr geehrte Frau MdB Heitmann,

wann wird die Empfehlung der 54. Sitzung der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG umgesetzt? (siehe https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Ergebnisse_54.html?nn=595366 )

mfg,
Martin S.

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Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Da es sich bei Sachverständigenausschuss nach § 1 Abs. 2 des BtMG und § 7 des NpSG lediglich um ein Beratungsgremium der Bundesregierung und kein Entscheidungsgremium handelt, sind seine Ausschussempfehlungen nicht bindend. Verbindliche Entscheidungen sind erst mit dem Erlass von Rechtverordnungen durch die Bundesregierung gegeben. Diese bedürfen wiederum der Zustimmung des Bundesrates.

Bei dem von Ihnen erwähnten Fall geht es um die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Da das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) federführend dafür zuständig ist, kann ich Sie leider nur an dieses verweisen. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen an das BMG (poststelle@bmg.bund.de) wenden.

In der Hoffnung, dass das zuständige Ministerium Ihnen weiterhelfen kann, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Linda Heitmann

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