Frage an Lisa Badum bezüglich Gesundheit

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Lisa Badum
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Frage von Nils S. •

Frage an Lisa Badum von Nils S. bezüglich Gesundheit

Ist es richtig, daß die Corona-Massnahmen für Politiker nicht gelten - also speziell Abstandsregeln und vor allem Mundschutz und dies zB in Bundestag (Kantine), Landesregierungen sowie kommunal?

Und soweit bzw falls dies stimmt, daß die Corona-Gesetze / -Verordnungen keine Anwendung im politischen Betrieb finden, warum ist dies der Fall? Eine Argumentation war wohl, daß dies mit dem Freien Mandat nicht vereinbar sei. WIe ist das zu verstehen?

Und falls nicht; welche Corona Regelungen gelten denn im politischen Betrieb und wie werden diese umgesetzt?

Herzlichen Dank

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Sautter,

Vielen Dank für Ihre Frage vom 22. Juni zum Umgang mit Corona im Politikbetrieb.

Selbstverständlich gelten auch im Politikbetrieb die üblichen Corona-Regeln, bestehend aus Mundschutz, Abstandhalten, häufigem Händewaschen und Zuhausebleiben bei Krankheitssymptomen. Eine diesbezügliche Unvereinbarkeit mit dem Mandat ist mir nicht bekannt, und meines Wissens gilt das auch auf kommunaler bzw. Länderebene.

Während der Ausgangsbeschränkungen haben sich viele Abgeordnete und ihre Mitarbeiter*innen im Homeoffice befunden, so auch mein Team und ich. Nun, da das öffentliche Leben wieder mehr möglich ist, achten wir im Politikbetrieb besonders auf ausreichende Belüftung in den Büros und viel Abstand bei Terminen. Auch der Alltag in den politischen Institutionen ist betroffen: Genau wie überall in der Gastronomie wurden auch in den Kantinen und Restaurants des Bundestags die Zahl der Tische reduziert und die Abstände vergrößert, der Aufzugbetrieb ist eingeschränkt, es wurden Desinfektionsspender installiert. Genauso wie für alle anderen Menschen gilt auch für Abgeordnete eine Mundschutzpflicht bei öffentlichen Terminen und Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit Ihrer Frage weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Lisa Badum

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