Warum werden Tiere rechtlich oft noch als Sachen behandelt, obwohl sie im Sinne von Paragraph 90a BGB keine Sachen sind? Mit freundlichen Grüßen Frau G.
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre berechtigte Frage. Dass Tiere im juristischen Alltag oft wie Sachen behandelt werden, liegt an einem pragmatischen Widerspruch im Gesetz selbst.
§ 90a BGB stellt in Satz 1 zwar klar: „Tiere sind keine Sachen.“ Satz 3 ordnet jedoch sofort wieder an: „Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden (...).“
Der Grund dafür ist rein juristischer Natur: Das Zivilrecht braucht handfeste Regeln. Gälte das Sachenrecht nicht hilfsweise für Tiere, gäbe es ein rechtliches Vakuum. Man könnte rechtlich kein Eigentum an einem Haustier erwerben, keine Gewährleistung beim Kauf geltend machen oder Tierarztkosten als Schadensersatz einklagen, wenn das Tier durch Dritte verletzt wird. Das Gesetz nutzt das Sachenrecht hier also als rechtliches Vehikel für den Alltag.
Wir als Bündnis 90/Die Grünen sehen hier massiven Nachbesserungsbedarf. Tiere sind fühlende Lebewesen und keine reinen Wirtschaftsgüter. Wir setzen uns für echte Tierrechte und eine starke politische Interessenvertretung für Tiere ein, da sie für sich selbst nicht klagen können. Leider rollt die aktuelle Regierung aus CDU/CSU und SPD den Tierschutz gerade massiv zurück – etwa durch die sofortige Abberufung der unabhängigen Bundestierschutzbeauftragten durch den neuen Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU). Wir halten im Bundestag dagegen und kämpfen weiter für ein starkes, zeitgemäßes Tierschutzrecht.
Mit besten Grüßen
Lisa Badum
