Warum werden Hausfrauen/-männer bei der EPP nicht berücksichtigt? Explizit keine Arbeitslosen!

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Lisa-Kristin Kapteinat
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Frage von Steffi F. •

Warum werden Hausfrauen/-männer bei der EPP nicht berücksichtigt? Explizit keine Arbeitslosen!

Sehr geehrte Frau Kapteinat,

warum werden Familien, in denen ein Partner/eine Partnerin zu Hause bleibt, ohne Transferleistungen zu beziehen, bei der EPP nicht ebenso doppelt berücksichtigt wie Familien, in denen beide Partner einer Tätigkeit nachgehen?

Herzlichen Dank.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Energiepreispauschale (EPP), die ich durchaus nachvollziehen kann.

Wie Sie sicher wissen, richtet sich die EPP grundsätzlich an einkommensteuerpflichtige erwerbstätige Menschen und wurde überwiegend über die Arbeitgeber mit dem Septembergehalt ausgezahlt. Die Bundesregierung hat sich für diesen Weg entschieden, weil es ihr um die Entlastung bei den erwerbsbedingten Werbekosten geht. Andere Mehrkosten, die z.B. im Privathaushalt entstehen, sollen über andere Maßnahmen abgefedert werden.

Insofern sind Nichterwerbstätige nicht anspruchsberechtigt, weil keine Mehrkosten ausgeglichen werden müssen, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Die Arbeit im und rund um den Haushalt, auch „Care-Arbeit“, wird bei dieser Entlastungsmaßnahme also nicht berücksichtigt. Die Gründe für die Nichterwerbstätigkeit spielen dabei keine Rolle. Obwohl ich grundsätzlich denke, dass bei der Anerkennung von Care-Arbeit mehr passieren muss, besteht im Hinblick auf das Gesamteinkommen im Haushalt sicher zumindest die Option Transferleistungen zu beantragen und das Haushaltseinkommen gegebenenfalls so „aufzustocken“ – sei es über Arbeitslosengeld oder Wohngeld bzw. Heizkostenzuschuss.

Die Mehrkosten, die außerhalb der Erwerbstätigkeit durch erhöhte Kosten im Haushalt entstehen, sollen z.B. über die angekündigte Strom- und Gaspreisbremse abgefedert werden. Entlastungen gibt es außerdem für Familien durch den Kinderbonus und die Erhöhung des Kindergeldes.

Darüber hinaus verfügt der Staat aktuell auch noch nicht über die technisch logistische Möglichkeit, Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger auszuzahlen. Er ist dabei immer auf andere Systeme, wie beispielsweise die Lohnabrechnung der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung, angewiesen. Ein entsprechendes System für Direktauszahlungen ist aber bei der Bundesregierung bzw. im Bundesfinanzministerium in Planung.

Ich kann sehr gut verstehen, dass viele Menschen in der aktuellen Situation auf staatliche Entlastungen hoffen und in Teilen auch darauf angewiesen sind. Da mir die Gründe für die Nichterwerbstätigkeit sowie die Entscheidung gegen den Bezug von Transferleistungen nicht bekannt sind, kann ich leider nur mit dieser allgemeinen Begründung auf Ihre Frage antworten.

Falls bei Ihnen Rückfragen oder näherer Gesprächsbedarf besteht, können Sie sich jederzeit gerne an mich (lisa-kristin.kapteinat@landtag.nrw.de) oder mein Büro (0211/884 2676) wenden.

Mit den besten Grüßen

Lisa Kapteinat

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