Setzen Sie sich für politisches Asyl für Julian Assange ein?

Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die Kamera
Luise Amtsberg
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Lukas K. •

Setzen Sie sich für politisches Asyl für Julian Assange ein?

Sehr geehrter Frau Amtsberg,

die britische Justiz hat den Weg frei gemacht für die Auslieferung des Whistleblowers und Journalisten Julian Assange in die USA. Ihn erwartet dort voraussichtlich eine extrem lange Gefängnisstrafe und schlechte Haftbedingungen. Deshalb meine Frage an Sie als neue Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung: werden Sie und die Bundesregierung sich auf internationaler Ebene gegen diese Auslieferung einsetzen? Ebenso interessiert mich, ob Sie und die Bundesregierung politisches Asyl von Assange in Deutschland unterstützen oder ablehnen.
Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Lukas K.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Das Schicksal von Julian Assange ist ein Thema, das mich auch ganz persönlich beschäftigt. Der Schutz von Meinungs- und Pressefreiheit sind – genau wie die Unabhängigkeit der Justiz – Grundvoraussetzungen für das Funktionieren von Rechtsstaat und Demokratie, die es zu schützen gilt. Die Bundesregierung hat ihr Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit des britischen Justizsystems immer betont. Weder rechtlich noch praktisch hat die Bundesregierung eine Handhabe, Einfluss auf die Entscheidungen zu nehmen, die jetzt in Großbritannien in einem gesetzlich sehr eng gesteckten Rahmen anstehen.

Es gibt aber einen starken und bewährten Mechanismus für den Menschenrechtsschutz in Form weiterer rechtlicher Schritte bis hin zum Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die auch Herrn Assange offen stehen und sicherstellen können, dass seine Menschenrechte gewahrt werden.

Asylanträge können aufgrund des Territorialprinzips grundsätzlich nur im Inland gestellt werden. Die Bundesregierung sieht zudem hierzu keinen Anlass, da GBR als Mitgliedstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention an die ständige Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechts-Gerichtshofes gebunden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Luise Amtsberg

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