Frage an Lukas Hirtz bezüglich Verbraucherschutz

Lukas Hirtz
DIE LINKE
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Frage von Manfred R. •

Frage an Lukas Hirtz von Manfred R. bezüglich Verbraucherschutz

Darf sich Strafe(n) lohnen?

Die bestehende Rechtslage ermöglicht es, dass die Behörde, die Strafen ausspricht, die Einnahmen daraus für sich behalten darf.
Behörden können also völlig legal – durch Aussprache von Strafen – Geldeinnahmen für sich generieren.

Damit dieses Rezept zu einem einträglichen Geschäft wird, müssen Millionen an Einnahmen her. Nach Angaben der Stadt Duisburg verschlingen die Kosten der Ordnungshüter und die Verwaltung der Knöllchen etwa 90% der Einnahmen.
Um also beispielsweise 1Million Euro dem Stadtsäckel zuführen zu können, müssen 10 Millionen aus Bußgeldern eingenommen werden!

Dies führt dazu, dass mittlerweile jeder Stadtbürger, ob gerade geboren oder schon 100 Jahre alt, statistisch mindestens einmal pro Jahr zur Kasse gebeten wird, mit steigender Tendenz.

Dies fußt auf Zahlen des Ordnungsamts. Die Zahlen der Polizei kommen noch hinzu.
Jeder, der glaubte, dass Strafe ein Einzelfall sein muss, weil ihr ein Vergehen gegen die allgemein akzeptierte Ordnung zugrunde liegt, wird hier widerlegt.
Die Einnahmen konzentrieren sich fast ausschließlich auf die Fahrer und Halter von PKW.
Die Länder haben durch ihre Anpassungsgesetze dieses Vorgehen ermöglicht. Die Landespolitik könnte die Situation politisch verändern.

Die Abzockerei unter dem Mantel des Ordnungsrechts ist wahrscheinlich ein Mosaikstein in der Antwort auf die Frage, warum die Piraten so regen Zulauf haben.
Sie fördert jedenfalls die Verödung der Innenstädte.

Deshalb meine Frage: Beabsichtigen Sie, beabsichtigt Ihre Partei die bestehende Rechtslage zu ändern, die zu der – in meinen Augen – katastrophalen Situation führt, dass sich Strafe(n) lohnt, dass Behörden nur genügend Strafen aussprechen müssen, um sich finanziell zu sanieren?

Werden Sie, wird Ihre Partei dem Grundgesetz, dem Artikel 2, wieder zu mehr Geltung verhelfen, indem der Missbrauch der Einschränkung der Freiheitsrechte im Namen des Ordnungsrechts, aber in Wahrheit zu fiskalischen Zwecken, unterbunden wird?

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Rohde,

Geldstrafen sind ein probates Mittel um geringfügige Strafen durchzuführen. Denn Raser können nicht wegen zu schnellen Fahrens Haftstrafen bekommen. Geldstrafen dagegen, können dem Vergehen angepasst "dosiert" werden und sorgen am Besten für einen Lerneffekt. In der Tat ist es so, dass Behörden, die Vergehen verfolgen, dafür auch einen gewissen personellen und verwaltungs- Aufwand haben, der dementsprechend von den Geldzahlungen bezahlt wird.
Der Sinn der Strafen allerdings ist es nicht, irgendeiner öffentlichen Hand Geld zuzuführen. Hier sehen wir den Zusammenhang mit der Unterfinanzierung der öffentlichen Hand. Wir sind die einzige Partei, die sich bezüglich der Haushaltspolitik für Mehreinnahmen, statt für Kürzungen ausspricht, um den Haushalt zu konsolidieren. Würden unsere Vorschläge für Mehreinnahmen, etwa durch eine Millionärssteuer, umgesetzt, so wären die Behörden gar nicht in der Not Bürger zu "gängeln", um an Geld zu kommen. Andere Parteien wollen weiter kürzen, was Behörden in Geldnot bringt und sie dazu bewegt, mehr Strafen einzufordern.
Sollten konkrete Fälle bekannt werden, dass Behörden sich zu hohe Anteile der Geldstrafen beschaffen oder sie unverhältnismäßig agieren (Radarkontrollen direkt am Verkehrsschild) werde ich, wird meine Partei, im Landtag diese Fälle konsequent aufklären und ggf. die entsprechenden Konsequenzen ziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Lukas Hirtz