Frage an Mahmut Özdemir bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Mahmut Özdemir
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Frage von Manfred R. •

Frage an Mahmut Özdemir von Manfred R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie stehen Sie zu den Auswirkungen der Regelungen im Ordnungswidrigkeitengesetz? Die Politik hat entschieden, dass Bußgelder bei den Kontrollbehörden verbleiben sollen. Damit gibt es zwei Motive für Behörden tätig zu werden: Das eine Motiv ist Ordnung zu gewährleisten und nicht zu beanstanden. Das zweite Motiv ist Ordnung zu Einnahmezwecken zu nutzen. Im Namen der Ordnung mit dem Argument der Verhinderung von Unfällen und der Verringerung von Todesfällen hauptsächlich durch sogenannte "Raser" wird Stimmung und Kasse gemacht. Die Politik hat hier einen Selbstbedienungsladen geschaffen, in dem jede Verwaltung selbst entscheiden kann, wieviel Geld sie durch Ordnung einnehmen möchte. Dabei gilt der einfache betriebswirtschaftlich orientierte Grundsatz: Maximiere die Bußgeldstrafen, dann maximierst Du Deine Einnahmen! Ich habe eine Hochrechnung erstellt, die zu dem Ergebnis kommt, dass in diesem Jahr (2016) etwa 5 Milliarden Euro mit Bußgeldern verdient werden. Das ist mehr als die meisten Steuerarten einbringen und über 100 Euro pro Kfz-Nutzer. Inzwischen werden 85% aller Bußgelder durch Geschwindigkeitskontrollen verdient"! Geschwindigkeitskontrollen lassen sich am besten automatisieren und zu Masseneinnahmen nutzen. Außerdem ist das "hehre" Ziel, Verletzungen und Tote zu mindern, am besten geeignet, Kritiker dieser ungehemmten Geldgier mundtot zu machen. Die Politik hilft dabei freundlicherweise mit, indem sie die bußgeldbewehrten Tatbestände, deren Installation die Verwaltungen fordern, indem sie die Erhöhung der Straftatbestände und Strafen im Bußgeldkatalog in den Räten, Landtagen und Bundestag regelmäßig abnickt.

Wie stehen Sie zu dieser Einnahmeorientierung der deutschen Behörden? Halten Sie diese für richtig? Werden hier freiheitliche Grundrechte wie die des Artikel II GG mit Füßen getreten, um fiskale Ziele zu erreichen? ist die Bereicherung aus fiskaler Motivation rechtlich in Ordnung? Was werden Sie unternehmen, um den Missbrauch des Ordnungsrechts zu Einnahmezwecken unmöglich zu machen?

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Sehr geehrter Herr Rohde,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Bußgelder nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.

Ihre Ausführungen sind schwierig direkt gesetzgeberisch zu verwerten. Klar ist: Verstöße gegen die öffentliche Ordnung gehören unter Bußgelder und Strafen gestellt und wir werden uns gesetzgeberisch für die effiziente Rechtsdurchsetzung weiterhin einsetzen. Strafen und Ordnungsgelder haben abstrakt-generellen Präventionscharakter. Sie sollen einerseits öffentliche und individuelle Rechtsgüter vor Eingriffen schützen. Weiterhin stellen sie eine eindeutige Wertentscheidung der Gesetzordnung dar, dass die unter das OWiG gestellten Verstöße von der Gesellschaft unerwünscht und deshalb zu unterbinden sind.

Im Hinblick auf die von Ihnen erwähnten Geschwindigkeitskontrollen gebe ich zu bedenken, dass Verkehrsunfälle weiterhin eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland darstellen und wir es uns als Gesellschaft absolut nicht erlauben dürfen, an dieser Stelle ein Auge zuzudrücken. Nicht alle Todesfälle lassen sich verhindern, doch nur durch effiziente Verkehrskontrollen können wir gewährleisten, dass die Unglücksfälle zurückgehen. Wie durch Geschwindigkeitskontrollen Artikel 2 des Grundgesetzes verletzt sein soll, ist schwer nachvollziehbar. Insoweit weise ich darauf hin, dass der Artikel 2 Absatz 1 GG einen zweiten Halbsatz enthält, wonach die Handlungsfreiheit eines Menschen dort endet, wo Rechtsgüter anderer Menschen oder der Allgemeinheit gefährdet oder betroffen sind. Es ist Grundvoraussetzung unserer Gesetzesordnung, dass wir auf andere Menschen Rücksicht nehmen - dies hat selbstverständlich auch im Verkehr zu gelten und dafür hat der Staat Sorge zu tragen.

Soweit sie jedoch einen Rechtsmissbrauch seitens der Kontrollbehörden bemängeln, sind Bundes- und Landesgesetzgeber in der Verantwortung, dem gründlich und konkret nachzugehen. Es ist deshalb gut, dass Ihre Petition an die Länder zur weiteren Prüfung weitergeleitet wurde. Bei entsprechenden Debatten im Bundestag werde ich Ihre Anmerkungen im Rahmen meiner Positionierung konstruktiv berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Mahmut Özdemir, MdB

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