Wann kommt die amtsangemessene Alimentation?
Sehr geehrter Herr Özdemir,
ich schreibe ihnen, weil sie aus meinem Wahlbezirk kommen und der Innenminister es nicht für nötig hält, auch nur eine Frage zur amtsangemessenen Alimentation zu beantworten, seit der neue Beschluss des BVerfG Mitte November veröffentlicht wurde.
Ich bitte sie, diesbezüglich noch einmal nachzuforschen, wie der aktuelle Sachstand ist und wann mit einem Gesetzentwurfs gerechnet werden darf.
Es macht den Anschein, als wolle Herr Dobrindt das Thema totschweigen, jedoch sind viele Beamte, Soldaten u.a. Versorgungsempfänger sehr verärgert, dass dieses wichtige Thema totgeschwiegen wird, als wolle man Beamte bewusst noch länger als die bereits dauernden 5 Jahre warten lassen, getreu dem Motto "Abwarten und Tee trinken". Doch die Geduld neigt sich dem Ende, viele Beamte und Empfänger sind verärgert, so teilen sie dem Innenminister doch bitte folgendes Motto mit: "Machen ist wie wollen - nur krasser!"
Ich freue mich auf ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr S.,
ich kann Ihre Verärgerung über die mehrfach angekündigte, jedoch bisher nicht erfolgte Anpassung der Besoldung von Bundesbeamten nachvollziehen. Ich möchte die Gründe dafür im Folgenden kurz erläutern: Der in der vergangenen Legislaturperiode vom Kabinett am 6. November 2024 beschlossene Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation unterfiel aufgrund der vorzeitigen Auflösung des 20. Deutschen Bundestages der Diskontinuität. Hintergrund der geplanten Neuregelung waren zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation aus dem Jahr 2020 (Beschlüsse 2 BvL 4/18 sowie 2 BvL 6/17 u.a. vom 4. Mai 2020). Das Bundesverfassungsgericht hatte in diesen Entscheidungen zum Besoldungsrecht der Länder Maßstäbe zur plausiblen und realitätsgerechteren Bestimmung der Mindestalimentation für die Besoldungsberechtigten konturiert und deren Auswirkungen auf das Besoldungsgefüge aufgezeigt.
Das Bundesministerium des Innern arbeitet derzeit an einem neuen Gesetzentwurf, der zudem das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 berücksichtigt sowie die am 19.11.2025 bekanntgegebene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gültigkeit von Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A (2 BvL 5/18 u.a.), soweit hieraus veränderte Vorgaben für den Bund resultieren.
Wir haben die Fertigstellung des Entwurfs im Bundesinnenministerium immer wieder angemahnt. Durch die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus November 2025 verzögert sich die Fertigstellung leider nochmals. Ein konkreter Zeitplan liegt uns leider noch nicht vor. Das Kabinett hat jedoch am 3.9.2025 im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 einen Beschluss über Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte gefasst. Die Auszahlung der ausstehenden Abschläge ist Anfang Dezember 2025 erfolgt und wird nun bis zu einer gesetzlichen Regelung monatlich mit den Gehaltszahlungen überwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir
