Können Sie bitte meine Frage vom 20.09.2023 zum Amtsangemessenheitsgesetz am 26.09.2023 beantworten?
Sehr geehrter Herr Özdemir,
meine Frage vom 20.09.2023 ist leider unbeantwortet geblieben.
Könnten Sie sich meine Frage vom 20.09.2023 bitte noch einmal durchlesen?
Meine Frage bezog sich in keiner Weise auf das Besoldungsanpassungsgesetz 2023/2024, sondern auf das Amtsangemessenheitsgesetz (amtsangemessene/ verfassungskonforme Bundesbesoldung).
Ich bitte Sie daher, auf meine Frage vom 20.09.2023 erneut einzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
D. Z.
