Werden sie dafür stimmen, dass das renteneintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt wird?
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage!
Derzeit liegt mir noch kein Gesetzentwurf zur Abstimmung vor. Die Alterssicherungskommission hat Empfehlungen vorgestellt, die die Bundesregierung 1:1 umsetzen möchte. Letztlich stimmt jedoch der Deutsche Bundestag über die Rentenreform ab, und es gilt das Struck'sche Gesetz: Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es reingekommen ist. Bei steigender Lebenserwartung sehe ich ein, dass es gerecht ist, auch die Regelaltersgrenze moderat anzuheben, indem die zugewonnene Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufgeteilt wird. In der Praxis bedeutet das Folgendes: Legt man die aktuell erwartete Entwicklung der Lebenserwartung zugrunde, so würde die Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2032 etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen. Sie würde dann im Jahr 2042 bei 67,5 Jahren liegen. Die Regelaltersgrenze mit 70 würde danach erst im Jahr 2092 erreicht.
Eine solche Regelung halte ich als Ergebnis eines Kompromisses für vertretbar. Letztlich werde ich meine Zustimmung zur Rentenreform gewissenhaft prüfen, sobald mir der fertig verhandelte Gesetzentwurf vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir MdB
