Frage an Mahmut Özdemir

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Mahmut Özdemir
SPD
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Frage von Matthias M. •

Frage an Mahmut Özdemir von Matthias M.

Sehr geehrter Herr Özdemir,

zugegeben die Abstimmung liegt einige Zeit zurück. Jedoch bin ich erst vor einigen Monaten nach Duisburg gezogen. Während u.a. mein ehemaliger SPD Wahlkreisabgeordneter Herr Strässer dem Gesetzentwurf zugestimmt hat, haben Sie wie auch Ihre Kollegin Frau Bas dagegen gestimmt.

Jetzt habe ich mir die Mühe gemacht einen Blick in das Sitzungsprotokoll zur besagten Abstimmung zu werfen ( http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/18/18036.pdf#P.3108 ). Frau Bas hat dazu mit vielen Ihrer SPD Kollegen eine Erklärung nach § 31 GO BT zu dieser Abstimmung abgegeben. Sie haben diese Erklärung nicht mitgetragen.

Können wir Duisburger daraus schließen, dass Sie als unser Interessenvertreter in Berlin das "Kernanliegen sozialdemokratischer Politik" (Zitat MdB Bas) eingetragene Lebenspartnerschaften in allen Rechtsbereichen gleichzustellen (inkl. eines Adoptionsrechts) NICHT mittragen? Können wir daraus schließen, dass Sie eine Gleichstellung aus Überzeugung ablehnen? Falls ja: Warum? Falls nein: Warum haben Sie keine Erklärung wie Ihre Kolleginnen und Kollegen abgegeben?

Gruß aus dem Wahlkreis und Glück Auf!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mehlwitz,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften. Ich stehe für Gleichberechtigung in allen Lebenslagen unabhängig von sexueller Orientierung - eine Position, die, wie Sie sich sicher sein können, die gesamte SPD-Bundestagsfraktion geschlossen vertritt. Um es mit dem Bundesverfassungsgericht zu sagen: Unterschiede hinsichtlich eines Adoptionsrechts zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft "bestehen nicht".

Wie Sie wissen, haben wir 2014 als Regierungsfraktionen einen eigenen Entwurf zur Umsetzung des genannten Urteils und zur Ermöglichung der sogenannten Sukzessivadoption in den Bundestag eingebracht und auch verabschiedet. Meines Erachtens war dies ein wichtiger und längst überfälliger Schritt. Auf diese konkrete Verbesserung der Rechtsstellung eingetragener Lebenspartnerschaften hat die SPD-Bundestagsfraktion mit aller Schärfe gepocht und sich gegenüber der Unionsfraktion, die nun mal der Koalitionspartner ist, durchgesetzt. Vor diesem Hintergrund sah ich es nicht als geboten, dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zuzustimmen.

Persönliche Erklärungen habe ich bis auf eine Ausnahme nie abgegeben, weil ich es schätze, mein Abstimmungsverhalten im direkten Gespräch oder im Schriftverkehr zu erläutern.

Wie Sie also sehen, sind wir einer Meinung - nur die Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag stehen zur völligen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften derzeit nicht parat.

Glückauf

Mahmut Özdemir, MdB

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