Antwort 15.02.2011 von Manfred Weber CSU
(...) Der EU-Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres besteht aus 50 Mitgliedern, das Parlament aus 736 Mitgliedern. Somit ist die Errichtung eines Untersuchungs-Ausschuss auf Antrag eines einzelnen EU-Ausschusses nicht möglich. (...)