1. Werden Sie sich für ein Ersatzstimmrecht für die Landtagswahlen einsetzen? 2. Sind sie für Bürgerbegehren/Volksentscheide auf Regionalverbandsebene?
1. Erklärung und Argumente für eine Ersatzstimme https://ersatzstimme.wiki/
Es ist die Empfehlung der Wahlkommission: https://www.kas.de/documents/252038/16166715/Ersatzstimme+und+Zweitstimmendeckung.pdf/7576fc57-18d0-978b-e5eb-142ceb2b141d?version=1.0
oder einfacher: https://www.mehr-demokratie.de/presse/einzelansicht-pms/lehren-aus-der-wahl-fachverband-fordert-ersatzstimme-proteststimme-und-automatische-briefwahl
2. Der Landtag könnte möglicherweise durch Änderung des „Zweite Gesetz zur Verwaltungsreform (Regionalverbandsgesetz) vom 26. Juli 1971 (GBl. S. 336)“ oder eines anderen Gesetz die Möglichkeit eines Bürgerbegehren und Volksentscheid in die bisher 12 Regionalverbände einbringen. Es geht dort z. B. in der Region Stuttgart um die Bestellung der S-Bahn Züge im Umfang von 2 Milliarden Euro und Ausbau der S-Bahn-Trassen über mehrere Kommunen. Ein Bürgerentscheid etwa zum Abriss des Kopfbahnhof hätte dort mehr betroffene Menschen eingebunden. Wären sie dafür?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.
Das baden-württembergische Landtagswahlrecht ist historisch gewachsen und unterscheidet sich bewusst vom Bundestagswahlrecht oder anderen Landeswahlrechten. Es ist stark personenbezogen ausgestaltet und verbindet die Wahlkreisorientierung mit einer klaren Verhältnisabbildung.
Die Diskussion um eine sogenannte „Ersatzstimme“ zielt darauf ab, Stimmverluste unterhalb der Sperrklausel zu vermeiden. Die Einführung einer solchen Ersatzstimme halte ich aus verfassungsrechtlichen Gründen für bedenklich. Hinzukommt, dass eine Ersatzstimme die Stimmabgabe noch einmal komplizierter machen würde. Beklagt wird vielfach eine Wahlabstinenz von Menschen mit weniger politischen Kenntnissen und politischem Interesse. Gerade dieser Personengruppe wird mit einem komplizierten Wahlverfahren die Teilnahme erschwert.
Wir wollen einen Staat, der seine Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt. Bürgerbeteiligung ist ein hohes Gut. Baden-Württemberg verfügt bereits heute über direktdemokratische Instrumente auf kommunaler Ebene – etwa Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Städten und Gemeinden. Diese sind dort verortet, wo unmittelbare Verantwortung und demokratische Legitimation eng zusammenfallen.
Regionalverbände hingegen sind keine klassischen kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften, sondern erfüllen klar umrissene, gesetzlich definierte Aufgaben – insbesondere in der Regionalplanung und bei verkehrlichen Infrastrukturfragen. Ihre Organe sind demokratisch legitimiert, entweder mittelbar über kommunale Vertreter oder – wie im Fall des Verbands Region Stuttgart – sogar unmittelbar gewählt.
Gerade bei großvolumigen Infrastrukturprojekten mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen und komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen braucht es verlässliche, handlungsfähige Strukturen. Zusätzliche plebiszitäre Ebenen auf Verbandsebene würden Zuständigkeiten vermischen und Entscheidungsprozesse weiter verkomplizieren.
Freundliche Grüße
Manuel Hagel MdL
