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Sie haben im Triell gesagt, dass Arbeit einem Menschen Würde verleiht. Hat ein nicht arbeitender Mensch keine Würde? Hängt die Menschenwürde aus Artikel 1 GG am Nutzen der Gesellschaft?

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Frage von Sebastian K. •

Sie haben im Triell gesagt, dass Arbeit einem Menschen Würde verleiht. Hat ein nicht arbeitender Mensch keine Würde? Hängt die Menschenwürde aus Artikel 1 GG am Nutzen der Gesellschaft?

Muss man arbeiten um Menschenwürde zu haben? Gilt das nur für Deutsche oder auch für Migranten?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das ist der klare und unverrückbare Maßstab von Artikel eins unseres Grundgesetzes. Sie gilt ohne jede Einschränkung – unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit, Alter, Leistungsfähigkeit oder Erwerbstätigkeit. Die Menschenwürde hängt nicht vom „Nutzen“ für die Gesellschaft ab. Sie ist jedem Menschen um seiner selbst willen eigen.

Wenn ich im Triell davon gesprochen habe, dass Arbeit einem Menschen Würde verleiht, dann war damit nicht gemeint, dass Würde erst durch Arbeit entsteht oder ohne Arbeit verloren geht. Für mich geht es viel mehr darum: Arbeit kann für viele Menschen Quelle von Selbstwirksamkeit, Anerkennung und gesellschaftlicher Teilhabe sein. Sie ermöglicht es, Verantwortung zu übernehmen, für sich selbst zu sorgen und zum Gemeinwohl beizutragen. Das stärkt das persönliche Empfinden von Sinn und Wertschätzung.

Freundliche Grüße
Manuel Hagel MdL 
 

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