Wie stehen Sie zu den Themen Teilhabe am Arbeitsleben, inklusive Bildung, Wohnformen und selbstbestimmtes Leben, Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes?
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir verstehen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen als eine gemeinsame Aufgabe von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Wenn es gelingt, Barrieren abzubauen und Chancen zu eröffnen, ist das nicht nur ein Gewinn für Menschen mit Behinderungen, sondern für unser gesamtes Gemeinwesen. Eine inklusive Gesellschaft ist stärker, vielfältiger und gerechter. Gerade die Digitalisierung eröffnet hierbei neue Möglichkeiten: Digitale Technologien können Zugänge erleichtern, Kommunikation verbessern und neue Wege der Teilhabe schaffen – sei es im Bildungsbereich, im Berufsleben oder im gesellschaftlichen Engagement. Diese Potenziale gilt es gezielt zu nutzen, um Inklusion weiter voranzubringen. Gleichzeitig wollen wir die Kommunen stärken, denn Inklusion wird vor Ort gestaltet.
Eine wesentliche Grundlage, um die Inklusion im Land weiter voranzubringen, ist der zweite Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2024. Er definiert Wohnen und Arbeit, Gesundheit, Bildung und Kultur, Mobilität, gesellschaftliche Teilhabe und Empowerment sowie die Stärkung und Sicherheit von Kindern und Frauen als zentrale teilhabepolitische Handlungsfelder.
Vor diesem Hintergrund treten wir für eine konsequente Stärkung der Teilhabe am Arbeitsleben ein. Ziel ist es, den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern und mehr Menschen mit Behinderungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Dazu gehören bessere Übergänge von Schule und Werkstätten in reguläre Beschäftigung, der gezielte Einsatz von Instrumenten wie dem Budget für Arbeit sowie eine stärkere Einbindung von Unternehmen durch Beratung und Anreize. Gleichzeitig muss auch der öffentliche Dienst seiner Vorbildfunktion gerecht werden und Beschäftigungsmöglichkeiten aktiv ausbauen.
Ein ebenso zentraler Baustein ist eine qualitativ hochwertige inklusive Bildung. Der Landesaktionsplan zeigt, dass gerade im Bildungsbereich weiterhin besonderer Handlungsbedarf besteht. Inklusion kann nur gelingen, wenn sie gut ausgestattet, fachlich fundiert und verlässlich organisiert ist. Deshalb setzen wir auf eine Weiterentwicklung der inklusiven Bildungsangebote bei gleichzeitiger Wahrung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren sollen dabei als starke Kompetenz- und Unterstützungszentren wirken. Gleichzeitig ist es entscheidend, Übergänge in Ausbildung und Beruf zu verbessern, um echte Teilhabechancen zu eröffnen.
Für ein selbstbestimmtes Leben ist zudem geeigneter Wohnraum von zentraler Bedeutung. Menschen mit Behinderungen sind auf barrierefreie Wohnungen angewiesen, um ihren Alltag eigenständig gestalten zu können. Wir wollen deshalb den Ausbau barrierefreien und bezahlbaren Wohnraums vorantreiben – sowohl im Neubau als auch im Bestand. Dabei setzen wir auf vielfältige Wohnformen, die den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden, und stärken den Grundsatz „ambulant vor stationär“, wo immer dies möglich und gewünscht ist.
Über alle Lebensbereiche hinweg ist für uns entscheidend, dass Inklusion als umfassende gesellschaftliche Aufgabe verstanden wird. Der Landesaktionsplan macht deutlich, dass gleichberechtigte Teilhabe nur gelingt, wenn Barrieren konsequent abgebaut werden – nicht nur im baulichen oder technischen Sinne, sondern auch in den Köpfen. Deshalb wollen wir Mitbestimmung und Empowerment von Menschen mit Behinderungen stärken und ihre Perspektiven systematisch in politische Entscheidungen einbeziehen. Unser Ziel ist ein Baden-Württemberg, in dem Menschen mit Behinderungen selbstverständlich dazugehören, ihre Talente entfalten können und in allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben – verlässlich unterstützt, praxisnah umgesetzt und gemeinsam gestaltet. Entscheidend ist nun die konsequente Umsetzung des Landesaktionsplans in der Praxis.
Differenziert betrachten wir demgegenüber das Bundesteilhabegesetz und seine bisherigen Wirkungen. Ausdrücklich stehen wir zu dem Ziel, die Eingliederungshilfe stärker personenzentriert auszurichten und damit die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Ungeachtet dessen müssen wir feststellen, dass wir trotz erheblich gestiegener Ausgaben noch weit von der vollständigen Erreichung dieses Ziels entfernt sind. Bundesweit sind die Nettoausgaben für die Eingliederungshilfe laut Statistischem Bundesamt von 13,7 Milliarden Euro im Jahr 2012 auf 28,7 Milliarden Euro im Jahr 2024 gestiegen. Gleichzeitig berichten Betroffene, Kostenträger und Leistungserbringer vielfach von einem erheblichen bürokratischen Aufwand, ohne dass überall spürbare Verbesserungen für die Betroffenen erreicht werden.
Vor diesem Hintergrund besteht zwischen den Ländern über Parteigrenzen hinweg Einigkeit, dass auf verschiedenen Ebenen Anpassungen am Bundesteilhabegesetz notwendig sind. Ziel muss eine Umsetzung sein, die tatsächlich personenzentriert, qualitätsvoll und zugleich praxistauglich, unbürokratisch und finanziell tragfähig ist. Dabei geht es ausdrücklich nicht um Leistungskürzungen für Menschen mit Behinderungen. Im Gegenteil: Eine realistische Rahmensetzung und effizientere Verfahren sollen dazu beitragen, Teilhabe verlässlich zu sichern und Unterstützungsangebote langfristig tragfähig zu gestalten.
Unstrittig ist für uns: Menschen mit Behinderungen haben ein uneingeschränktes Recht auf ein Leben in Würde, auf Teilhabe und auf die notwendige Unterstützung durch den Staat. Ziel muss es sein, ihnen eine möglichst eigenständige Lebensführung zu ermöglichen, ihre Erwerbsbeteiligung zu erhöhen, Wege zu selbstbestimmter Erwerbstätigkeit zu eröffnen und zugleich einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten. Inklusion ist für uns eine gemeinsame Aufgabe, von der unsere gesamte Gesellschaft profitiert.
Freundliche Grüße
Manuel Hagel MdL
