Manuel Höferlin
Antwort von Manuel Höferlin
FDP
• 26.07.2012

(...) Im Vergleich zur jetzigen Rechtslage hat er sich verbessert. Nach aktueller Gesetzeslage gibt es kein Widerspruchsrecht und auch kein Einwilligungsvorbehalt bei der einfachen Melderegisterauskunft. Ich möchte an dieser Stelle auf meine bisherigen Antworten verweisen, in denen ich zu liberalen Grundsätzen, der Aufgabe des Melderechts und dem Verhältnis zum Bundesdatenschutzgesetz Stellung beziehe. (...)

Manuel Höferlin
Antwort von Manuel Höferlin
FDP
• 26.07.2012

(...) Nach jetziger Rechtslage kommt es bei der einfachen Melderegisterauskunft nicht darauf an, wer Auskunft sucht. Das haben wir im neuen Meldegesetz geändert und die Interessenabwägung zugunsten des Betroffenen korrigiert, dass nun bei Auskunft zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels dieser angegeben und ein Widerspruch vom Betroffenen eingetragen werden kann. Das ist mit der umfassenden Interessenabwägung gemeint. (...)

Manuel Höferlin
Antwort von Manuel Höferlin
FDP
• 26.07.2012

(...) Das neue Meldegesetz ist in der Tat ein Fortschritt im Datenschutz, weil der Bürger jetzt erstmals der Weitergabe seiner Daten durch die Meldeämter widersprechen kann. Unternehmen die in einer vertraglichen Beziehung zum Kunden stehen haben ein Interesse daran, auch Werbung an diese Person zu versenden. (...)

Manuel Höferlin
Antwort von Manuel Höferlin
FDP
• 26.07.2012

(...) Wir haben mit dem neuen Meldegesetz die Bürgerrechte gestärkt und uns soweit es nur ging gemeinsam mit dem Koalitionspartner für liberale Ziele eingesetzt. Wir haben mit der Widerspruchsmöglichkeit gegen Adresshandel und Werbung etwas geschaffen, was das Melderechtsrahmengesetz und alle Landesmeldegesetze nicht enthalten. Wir sind auch nicht gegen den Einwilligungsvorbehalt, er war nur nicht mehrheitsfähig. (...)

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